Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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burgischen Korrespondenten“ über diese Aktenstücke und bemerkte sodann: Man 
wird bemerken, daß diese Auslassungen in einem beachtenswerten und erfreu— 
lichen Gegensatze zu dem Inhalte jener Prophezeiungen stehen, welche, natürlich 
nur im Interesse des internationalen Freihändlertums, im Reichstage und in 
der manchesterlichen Agitationspresse, namentlich in der demagogischen Fraktion 
der Hamburger Presse selbst, über den notwendigerweise aus dem Zollan— 
schlusse der Hansestädte folgenden „Ruin“ derselben kolportirt wurden. Diese 
Gegner des Zollanschlusses, die bekanntlich im Reichstage hansestädtischer als 
die Hansestädte selbst auftraten, haben eben auch dasselbe Schicksal erfahren, 
dem alle manchesterlichen Prophezeiungen verfallen sind, daß nämlich in der 
Praxis stets das Gegenteil von dem eintritt, was ihre „Wissenschaftlichkeit“ 
vorausgesehen hat. 
Zuckersteuer. Der vom Reichskanzler im Mai 1887 1) im Bundesrat 
eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über die Reform der Zuckersteuer stellt in- 
sofern einen Fortschritt dar, als er den späteren Uebergang zu der allein als 
definitive Besteuerungsform haltbaren Fabrikat= oder Verbrauchsteuer vor- 
bereiten konnte, vermöge einer beträchtlichen Herabminderung der Materialsteuer 
und Ersetzung des zu beseitigenden Teils derselben durch eine Verbrauchsabgabe. 
Es war die Grundlage der Reform, welche v. Bennigsen im Anschluß an 
einen früheren Sombartschen Plan empfohlen hatte. 
Zwischen Bundesrat und Reichstag kam die lang ersehnte Einigung 
zu stande. 2) 
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Vgl. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 277 v. 
16. 5. 87 und die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 218 v. 12. 5. 87, Nr. 220 v. 13. 5. 87 
und Nr. 223 v. 15. 5. 87. 
2) Ich erwähne noch die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen und zumeist in 
der S. 94 Note 4 citirten Quelle nachweisbaren Vorlagen des Reichskanzlers: a) an den 
Bundesrat, betr. 1. die Verlängerung des deutsch-spanischen Handelsvertrags v. 12. Juli 1883, 
Schreiben des Stellvertreters des Reichskanzlers, v. Boetticher, v. 2. September 1886, 
Drucks. Nr. 90, 2. die zollfreie Ablassung gewisser zum Bau von Seeschiffen zu verwen- 
dender metallener Materialien, Schreiben des Stellvertreters des Reichskanzlers, v. Boetticher, 
v. 21. Okt. 1886, Drucks. Nr. 98, 3. die Nachtragskonvention zwischen Deutschland und Ru- 
mänien v. 1. März 1887 zur deutsch-rumänischen Handelskonvention vom 14. November 1877, 
Schreiben Bismarcks v. 30. März 1887, Drucks. Nr. 46, 4. die Zolltarifirung von Cigarren-- 
kistenbrettern, Schreiben Bismarcks v. 11. April 1887, Drucks. Nr. 54, 5. den Entwurf des 
statistischen Warenverzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter, Schreiben v. Juni 1887, 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 286 v. 23. 6. 87; b) gerichtet an die Ausschüsse des Bundesrats und 
zwar: 1. an den III. Ausschuß (drei Schreiben ohne nachweisbares Datum ca. Nov. 1886), 
betr. die Verwendung von Surrogaten für die Herstellung von Tabakfabrikaten und die 
Abfertigung von Fußdecken, Baumwollengarn, Leinengarn und Leinenwaren, 88§ 545, 552 
und 600 der Prot., 2. an den III. Ausschuß v. 23. Februar 1887, betr. den Einlaß von 
Malz zum früheren Zollsatz, § 272 der Prot., 3. an den III. Ausschuß v. 16. Mai 1887,
	        
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