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Verschiedene Materien. 1)
4. Sisenbahnwesen.
Militärtransport-Ordnung. In der Sitzung des Bundesrats vom
13. Januar 1887 wurde dem Entwurfe einer Verordnung über die Militärtrans-
port-Ordnung für Eisenbahnen im Kriege nebst dem Entwurfe eines Militärtarifs
für Eisenbahnen die Zustimmung erteilt. Es bestand Einverständnis darüber, daß
an den Zuständigkeitsverhältnissen der Landesbehörden bei den zur Ausführung der
Militärtransporte im Kriege bereits im Frieden zu treffenden Vorbereitungen
durch die Kriegstransport-Ordnung nichts geändert werde. Die Bevollmächtigten
für Bayern und Mürttemberg gaben die Erklärung ab, wie ihre Regierungen
voraussetzten, daß durch die Bestimmung des § 7, 3 der Kriegstransport-
Ordnung eine Umsetzung der Fahrpläne der Militär-Fakultativzüge in die
Ortszeit für den Bereich der süddeutschen Eisenbahnverwaltungen nicht verlangt
werden wolle. — Hiergegen erhob sich in Rücksicht darauf kein Widerspruch,
daß zurzeit für die bayerischen Staatsbahnen die Münchener, für die pfälzischen
Eisenbahnen die Ludwigshafener, für die württembergischen Eisenbahnen die
Stuttgarter und für die badischen Eisenbahnen die Karlsruher Zeit als Ortszeit
anzusehen war. — Der bayerische Bevollmächtigte gab die Erklärung ab, wie
seine Regierung unter den Voraussetzungen in die Beratung dieser Verordnung
eingetreten sei, daß für Anforderungen in Bezug auf Konstruktion und Aus-
rüstung der Bahnen — insoweit nicht solche Anforderungen in der Verordnung
ausdrücklich namhaft gemacht sind — auf bayerischen Bahnen lediglich die für
diese geltenden Normen maßgebend bleiben — dann, daß im Bereiche der
bayerischen Eisenbahnen das bayerische Betriebs= und Bahnpolizeireglement
und die bayerische Signalordnung zur Anwendung kommen.
betr. den Zollerlaß für Wein, § 407 der Prot., 4. an den III. Ausschuß v. 7. Juni
1887, betr. die Zollbehandlung der vom Ausland zurückkommenden Postsendungen, § 423 der
Prot., 5. an den III. und IV. Ausschuß v. 2. Juli 1887, betr. die Statistik der Produktion
und Besteuerung des Zuckers, 8 428 der Prot.
1) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichskanzlers
an den Bundesrat, betreffend 1. die Abänderung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen
Deutschlands in Bezug auf die Beförderung von Salpetersäure und Scheidewasser, Schreiben
vom August oder September 1886, 2. den Entwurf, betreffend die Herbeiführung einer
internationalen Vereinbarung über technische Einbeit im Eisenbahnwesen, Schreiben vom
September 1886, 3. die zu Bern am 15. Mai 1886 unterzeichnete Uebereinkunft über die
zollsichere Einrichtung der Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr, Schreiben vom
November 1886, 4. Uebersicht über den Stand der Bauausführung für die Eisenbahnen
in Elsaß-Lothringen, Schreiben ca. Anfangs Dezember 1886, 5. den Militärtarif für Eisen-
bahnen, Schreiben vom Dezember 1886, 6. die Denkschrift über die Beförderung von
Leichen auf den Eisenbahnen. Schreiben vom Juni 1887. „Post“ Nr. 165 vom 20. 6. S7.