Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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gewählten Reichstag den Gesetzentwurf in der unveränderten Fassung vorzu- 
legen. Diesmal kam es rasch zu einer Einigung der gesetzgebenden Faktoren. ) 
Fürsorge für die Witwen und Waisen von Angehörigen 
des Heeres und der Marine. Zu denjenigen Vorlagen, welche den 
Bundesrat beschäftigten, gehörte auch das im Reichstag bisher gescheiterte 
Militärreliktengesetz. Dasselbe hatte die Zustimmung des Bundesrats schon früher 
gefunden und bedurfte daher weiterer Vorbereitungen nicht. Die Vorlage 
versuchte eine Vermittlung zwischen der Meinungsverschiedenheit über die 
Beitragsleistungen der Hauptleute zweiter Klasse und der Lieutenants, an denen 
seinerzeit die erste Vorlage scheiterte, dahin herbeizuführen, daß die volle 
Beitragspflicht auch dieser Offiziere prinzipiell anerkannt wurde, die Durch- 
führung dieses Prinzips aber solange ausgesetzt blieb, bis sich eine entsprechende 
Erhöhung der Gehälter herbeiführen ließ. ) Das Gesetz gelangte in dieser 
Reichstagssession zur Perfektion (Gesetz v. 17. Juni 1887, Reichs-Ges.-Bl. 
S. 237). 
8. Beichsfinanzen.) 
1) IJch erwähne noch die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des 
Reichskanzlers an den Bundesrat, betreffend 1. den Entwurf eines Gesetzes über den 
Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte, Schreiben vom Oktober 1886, 2. den 
Gesetzentwurf, betreffend einige auf die Marine bezügliche Abänderungen und Ergänzungen 
des Gesetzes über die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen, Schreiben vom 
November 1886, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 565 v. 3. 12. 86, 3. den Gesetzentwurf, wegen 
Abänderung beziehungsweise Ergänzung des Gesetzes über die Quartierleistung des Heeres 
während des Friedens vom 25. Juli 1868, sowie des Gesetzes für die Naturalleistungen 
für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, Schreiben vom März 1887, 
„Nat. Ztg.“ Nr. 135 v. 8. 3. 87, 4. die Nachweisung des Ergebnisses des Heeres-Ergän- 
zungsgeschäftes im Jahre 1886, Schreiben vom Juni 1887. 
2) cf. oben S. 208. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 522 v. 8. 11. 86. 
3) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers an den Bundesrat, betreffend 1. den Gesetzentwurf wegen Feststellung des Reichs- 
hausbalts-Etats für 1887 88, Schreiben vom November 1886, 2. den Entwurf eines Gesetzes 
wegen der Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der 
Marine und der Reichseisenbahnen, sowie zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichs- 
Festungsbaufonds entnommenen Vorschüsse, Schreiben vom November 1886, 3. den 
Besoldungs= und Pensionsetat der Reichsbankbeamten für 1887, Schreiben vom November 
1886, 4. die Uebersicht der Reichs-Ausgaben und -Einnahmen für das Etatsjahr 1885/86, 
Schreiben vom November 1886, 5. die Vorlage, betreffend die Ausführung der seit 
dem Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze, Schreiben vom Dezember 1886, 6. die 
Nachweisung der in das Eigentum des Reichs übergangenen Grundstücke, Schreiben 
vom Dezember 1886, 7., die Wiedereinbringung der sub Ziff. 1 u. 2 erwähnten Gesetzentwürfe, 
Schreiben vom Februar 1887, „Nat.-Ztg.“ Nr. 117 v. 26. 2. 87, 8. die allgemeine Rech- 
nung über den Reichshaushalt für 1883/84, Schreiben vom März 1887, 9. den Gesetzentwurf
	        
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