Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Den Vorsitz führte Fürst Bismarck in den Sitzungen vom 9. März und 
21. Juni 1888, am 27. September 1887 der Staatssekretär Dr. v. Schelling, 
am 12. Juli der Staatssekretär Dr. Jacobi, in den übrigen Sitzungen der 
Staatssekretär Dr. v. Boetticher und in seiner Verhinderung der stimmführende 
bayerische Bevollmächtigte zum Bundesrat. 
Am 24. Februar 1888 gab Bismarck dem Bundesrat zu Ehren ein Fest- 
mahl. ) 
Am 9. März 1888, dem Todestage des Kaisers Wilhelm, ging der feierlichen 
Reichstagssitzung, in welcher Fürst Bismarck in so denkwürdiger Weise das 
Hinscheiden des verewigten Kaisers und den Regierungsantritt Kaiser Friedrichs 
anzeigte, eine Sitzung des Bundesrates voraus. Die Mitglieder des Bundes- 
rates hatten sich so zahlreich wie möglich eingefunden; mit dem Fürsten Bismarck 
waren sämtliche preußische Staatsminister und mit Ausnahme des abwesenden 
Staatssekretärs für das Reichsschatzamt sämtliche Staatssekretäre des Reiches 
erschienen, außerdem die Spitzen aller Reichsämter. Fürst Bismarck führte den 
Vorsitz. Er machte nach der amtlichen Mitteilung der Versammlung die An- 
zeige von dem Ableben des Kaisers Wilhelm sowie von der Besteigung des 
Thrones in Preußen durch König Friedrich III. und von dem hiermit nach 
Artikel 11 der Reichsverfassung verbundenen Uebergang der Kaiserwürde auf 
denselben. Er fügte hinzu, daß Seine Majestät sich ebenso, wie sein Durch- 
lauchtigster Herr Vater, die gewissenhafte Aufrechterhaltung der Reichsverfassung 
und die sorgfältige Beobachtung der derselben zu Grunde liegenden Verträge 
zur Richtschnur nehmen werde. Seine Mojestät rechne dabei auf die Mitwirkung 
seiner hohen Verbündeten. Der bayerische stimmführende Bevollmächtigte gab 
dem tiefen Schmerze Ausdruck, in welchen das Hinscheiden des Kaisers Wilhelm 
den Bundesrat versetzt hat, und bat den Vorsitzenden, dem Keiser die ehr- 
furchtsvollste Teilnahme an dem Verluste auszusprechen, welche Seine Majestät 
und das Königlich preußische Haus erlitten haben. 
Der Trauer über den Tod des Kaisers Friedrich gab Bismarck in der 
Sitzung des Bundesrats vom 21. Juni 1888 unter gleichzeitiger Ankündigung 
des Uebergangs der Kaiserwürde auf König Wilhelm II. Ausdruck, indem er 
sich in folgender Weise äußerte: 
„Nachdem Seine Majestät der Kaiser und König von Preußen Friedrich 
am 15. d. M. aus diesem Leben abgerufen worden, hat Seine Majestät der 
119, 120, 136, 140, 141, 150, 152, 175, 186, 187, 193, 198, 201, 203, 210, 220, 225, 
233, 256, 257, 261, 263, 266, 269, 278, 279, 281, 290, 291, 296, 304, 314, 315, 327, 
330, 344, 350, 370, 380, 382, 388 416 und in der „Nat.-Ztg.“ Jahrg. 1887, Nr. 520, 
536, 538, 550, 558, 561, 570, 584, 586, 599, 604, 613, 616, 624, 635, 650, 652, 654, 
666, 673, 675, Jahrgang 1888 Nr. 19, 23, 34, 36, 39, 51, 55, 57, 66, 69, 74, 86, 
92, 105, 111, 122, 128, 145, 160, 162, 185, 187, 193, 194, 195, 197, 219, 223, 239, 
252, 267, 277, 292, 318, 328, 336, 348, 351, 353, 361, 365, 377. 
1) Die Teilnehmer sind verzeichnet in der „Post“ Nr. 60 v. 1. 3. 88, Beilage I. 
  
  
 
	        
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