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Den Vorsitz führte Fürst Bismarck in den Sitzungen vom 9. März und
21. Juni 1888, am 27. September 1887 der Staatssekretär Dr. v. Schelling,
am 12. Juli der Staatssekretär Dr. Jacobi, in den übrigen Sitzungen der
Staatssekretär Dr. v. Boetticher und in seiner Verhinderung der stimmführende
bayerische Bevollmächtigte zum Bundesrat.
Am 24. Februar 1888 gab Bismarck dem Bundesrat zu Ehren ein Fest-
mahl. )
Am 9. März 1888, dem Todestage des Kaisers Wilhelm, ging der feierlichen
Reichstagssitzung, in welcher Fürst Bismarck in so denkwürdiger Weise das
Hinscheiden des verewigten Kaisers und den Regierungsantritt Kaiser Friedrichs
anzeigte, eine Sitzung des Bundesrates voraus. Die Mitglieder des Bundes-
rates hatten sich so zahlreich wie möglich eingefunden; mit dem Fürsten Bismarck
waren sämtliche preußische Staatsminister und mit Ausnahme des abwesenden
Staatssekretärs für das Reichsschatzamt sämtliche Staatssekretäre des Reiches
erschienen, außerdem die Spitzen aller Reichsämter. Fürst Bismarck führte den
Vorsitz. Er machte nach der amtlichen Mitteilung der Versammlung die An-
zeige von dem Ableben des Kaisers Wilhelm sowie von der Besteigung des
Thrones in Preußen durch König Friedrich III. und von dem hiermit nach
Artikel 11 der Reichsverfassung verbundenen Uebergang der Kaiserwürde auf
denselben. Er fügte hinzu, daß Seine Majestät sich ebenso, wie sein Durch-
lauchtigster Herr Vater, die gewissenhafte Aufrechterhaltung der Reichsverfassung
und die sorgfältige Beobachtung der derselben zu Grunde liegenden Verträge
zur Richtschnur nehmen werde. Seine Mojestät rechne dabei auf die Mitwirkung
seiner hohen Verbündeten. Der bayerische stimmführende Bevollmächtigte gab
dem tiefen Schmerze Ausdruck, in welchen das Hinscheiden des Kaisers Wilhelm
den Bundesrat versetzt hat, und bat den Vorsitzenden, dem Keiser die ehr-
furchtsvollste Teilnahme an dem Verluste auszusprechen, welche Seine Majestät
und das Königlich preußische Haus erlitten haben.
Der Trauer über den Tod des Kaisers Friedrich gab Bismarck in der
Sitzung des Bundesrats vom 21. Juni 1888 unter gleichzeitiger Ankündigung
des Uebergangs der Kaiserwürde auf König Wilhelm II. Ausdruck, indem er
sich in folgender Weise äußerte:
„Nachdem Seine Majestät der Kaiser und König von Preußen Friedrich
am 15. d. M. aus diesem Leben abgerufen worden, hat Seine Majestät der
119, 120, 136, 140, 141, 150, 152, 175, 186, 187, 193, 198, 201, 203, 210, 220, 225,
233, 256, 257, 261, 263, 266, 269, 278, 279, 281, 290, 291, 296, 304, 314, 315, 327,
330, 344, 350, 370, 380, 382, 388 416 und in der „Nat.-Ztg.“ Jahrg. 1887, Nr. 520,
536, 538, 550, 558, 561, 570, 584, 586, 599, 604, 613, 616, 624, 635, 650, 652, 654,
666, 673, 675, Jahrgang 1888 Nr. 19, 23, 34, 36, 39, 51, 55, 57, 66, 69, 74, 86,
92, 105, 111, 122, 128, 145, 160, 162, 185, 187, 193, 194, 195, 197, 219, 223, 239,
252, 267, 277, 292, 318, 328, 336, 348, 351, 353, 361, 365, 377.
1) Die Teilnehmer sind verzeichnet in der „Post“ Nr. 60 v. 1. 3. 88, Beilage I.