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werden, vielfach im Umlauf, was zur Folge hat, daß im Kleinverkehr die Rech-
nung nach „Sous“ gebräuchlich ist, und daß auch der Geschäftsverkehr der
Kaufleute sich gegenwärtig noch der Frankenwährung bedient. Behufs Be-
seitigung derartiger Mißstände und zur Verhütung der von einer Einbürgerung
geringwertiger ausländischer Münzen zu besorgenden Verluste empfiehlt es sich,
die fremden Scheidemünzen jeder Art, mögen dieselben aus Silber, Nickel —
mit oder ohne Silberzusatz — Bronze oder Kupfer geprägt sein, durch ein
allgemeines Umlaufsverbot vom Verkehr auszuschließen."
Einverständis des Bundesrats.
Umprägung silberner Zwanzigpfennigstücke in Zwei= und
Fünfmarkstücke. Am 29. März 1888 richtete Bismarck das nachstehende
Schreiben an den Bundesrat: „Von den bis zum Jahr 1877 in Silber aus-
geprägten Zwanzigpfennigstücken im Gesamtbetrag von 35 717 922,80 Mark
sind mit Rücksicht auf die Unbeliebtheit der Münzsorte im Verkehr nach Maß-
gabe der Bundesratsbeschlüsse vom 23. Oktober 1879 und vom 11. Mai 1883
bereits 8 Millionen Mark wieder eingezogen und in andre mehr gangbare
Silbermünzsorten umgeprägt worden.
Infolge dieser Umprägung und des Abganges der als nicht mehr zirku-
lirungsfähig eingezogenen Stücke hat sich der Umlauf an Silbermünzen zu
20 Pfennig bis Ende Februar 1888 auf 27716 706,40 Mark verringert.
Dessenungeachtet hat der Rückfluß der bezeichneten Münzen zu den öffentlichen
Kassen eine Abminderung nicht erfahren. Der Bestand der Reichsbank an
silbernen Zwanzigpfennigstücken belief sich Ende März 1883 auf 91040000 Mark.
Infolge der durch den oben erwähnten Bundesratsbeschluß vom 11. Mai 1883
angeordneten, im Juli desselben Jahres begonnenen und im März beendeten
Umprägung war dieser Bestand bis zum 31. Dezember 1883 auf 8405 000 Mark
und bis zum 31. Dezember 1884 auf 8171.000 Mark gesunken; derselbe stieg
jedoch bis zum 31. Dezember 1885 auf 8343.000 Mark, bis zum 31. Dezember
1886 auf 8767000 Mark, bis zum 31. Dezember 1886 auf 9 443000 Mark
und betrug Anfang März 1888 9540 000 Mark.
In Uebereinstimmung hiermit steht die fortdauernd starke Umwechslung von
Zwanzigpfennigstücken gegen Reichsgoldmünzen bei den laut Bekanntmachung
vom 19. Dezember 1875 bezeichneten Einwechslungsstellen. Sie betrug im
Etatsjahre 1885/86 489 993 Mark, im Etatsjahre 1886/87 678 459 Mark und
während der Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 1887 492 623 Mark.
Wie aus diesen Umständen erhellt, besteht die Abneigung gegen die silbernen
Zwanzigpfennigstücke wegen ihrer Kleinheit und Unhandlichkeit in dem Maße
fort, daß auch die noch vorhandenen Beträge nicht vom Verkehr aufgenommen
werden.
Eine weitere Reduktion des Umlaufs dieser Münzfsorte erscheint daher