Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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angezeigt und wird der Beanstandung um so weniger begegnen, als inzwischen 
dem vorhandenen Bedürfnis nach Münzen von 20 Pfennig durch die auf Grund 
des Gesetzes vom 1. April 1886 und in Ausführung des Bundesratsbeschlusses 
vom 4. November desselben Jahres erfolgte Ausprägung von Zwanzigpfennig- 
stücken in Nickellegirung auch anderweit entsprochen ist. 
Im Hinblick auf die Bestände der Reichsbank an Silbermünzen zu 20 Pfennig 
dürfte der umzuprägende Betrag unbedenklich auf 5 Millionen Mark festzustellen 
und diese Summe je zur Hälfte in silbernen Fünf= und Zweimarkstücken aus- 
zuprägen sein. — Bei Verteilung der Prägung auf die einzelnen Münzstätten 
werden die in dem Bundesratsbeschlusse vom 19. Februar 1877 Punkt 3 be- 
stimmten Prozentsätze mit der Maßgabe zu Grunde zu legen sein, daß der bisher 
der Münzstätte in Darmstadt zugewiesene Prozentsatz den übrigen Münzstätten 
nach Maßgabe ihrer Verhältniszahl zuwächst." 
Zustimmender Beschluß des Bundesrats. 
Ausprägung von Einpfennigstücken. Im März 1888 richtete 
Bismarck an den Bundesrat das nachstehende Schreiben: 1) „Von den nach 
Maßgabe des Bundesratsbeschlusses vom 16. Dezember 1886 auszuprägenden 
Einpfennigstücken im Betrage von etwa 400 000 Mark sind den Regierungen 
von Bayern. Sachsen und Baden rund 57000 Mark überwiesen worden, 
während der Rest von rund 343000 Mark zur Verfügung des Reichs ver- 
blieben ist. Von diesen 343000 Mark waren bis zum 29. v. M. rund 
253.000 Mark ausgeprägt und der Reichsbank überlassen, so daß der noch 
auszuprägende Betrag sich auf rund 90 000 Mark beziffert, wovon auf die 
Münzstätte in Berlin etwa 67000 Mark, in Karlsruhe etwa 11000 Mark, 
in Hamburg etwa 12000 Mark entfallen. Der Uebergang der an die 
Reichsbank abgelieferten Einpfennigstücke in den Verkehr hat sich bei anhaltend 
starker Nachfrage rasch vollzogen, und zwar stellte sich der Verbrauch in der 
Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1887 auf 69 109,63 Mark, vom 1. April 
bis 30. Juni 1887 auf 58 860 Mark, vom 1. Juli bis 30. September 1887 
auf 42 385,29 Mark, vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1887 auf 78520 Mark, 
mithin im Jahre 1887 auf 248 874,32 Mark und während der Monate Januar 
und Februar 1888 auf 60 025,90 Mark. — Eine Abnahme des Bedarfs ist 
für die nächste Zeit nicht zu erwarten, im Gegenteil erscheint eine Steigerung 
keineswegs ausgeschlossen, insbesondere dürfte das bei dem Bundesrat beantragte 
Verbot des Umlaufs fremder Scheidemünzen — sobald dasselbe erlassen wird 
— in Elsaß-Lothringen erhöhte Nachfrage nach Einpfennigstücken zur Folge 
haben. — Da die noch rückständigen Prägungen binnen kurzem beendigt sein 
werden, empfiehlt es sich, eine weitere Ausprägung solcher Münzen alsbald zu 
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.
	        
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