Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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beschließen. In Anbetracht des fortdauernd starken Bedarfs erscheint es an— 
gezeigt, den Betrag der Neuprägung auf rund 600000 Mark festzusetzen. Bei 
Verteilung der Prägung auf die einzelnen Münzstätten werden die in dem 
Bundesratsbeschlusse vom 19. Februar 1877 Punkt 3 bestimmten Prozentsätze 
mit der Maßgabe zu Grunde zu legen sein, daß der bisher der Münzstätte in 
Darmstadt zugewiesene Prozentsatz den übrigen Münzstätten nach Maßgabe 
ihrer Verhältniszahl zuwächst. 
Hiernach wird beantragt: Der Bundesrat wolle sich damit einverstanden 
erklären, daß 1. ein weiterer Betrag von Einpfennigstücken in Höhe von etwa 
600 000 Mark ausgeprägt wird, und 2. bei Verteilung dieser Prägung auf 
die einzelnen Münzstätten die in dem Bundesratsbeschlusse vom 19. Februar 
1877 Punkt 3 bestimmten Prozentsätze mit der Maßgabe zu Grunde gelegt 
werden, daß der bisher der Münzstätte in Darmstadt zugewiesene Prozentsatz 
den übrigen Münzstätten nach Maßgabe ihrer Verhältniszahl zuwächst. — 
Die Reservebestände des Reichs an Zweipfennigstücken betragen zur Zeit etwa 
1550000 Mark und werden voraussichtlich für Jahre zur Befriedigung des 
Bedarfs hinreichen. Es wird daher beabsichtigt, die noch im Besitz des Reichs 
befindlichen Zweipfennigplättchen, deren Gewicht sich auf rund 122 283 Pfund 
und deren Ausmünzungswert sich auf rund 305700 Mark beläuft, zunächst 
zur Ausprägung der Einpfennigstücke zu verwenden."“ 
Einverständnis des Bundesrats. 1) 
Arbeiterversicherung. Alters= und Invalidenversicherung 
der Arbeiter. Bereits am 17. November 1887, dem sechsten Jahrestage 
jener Allerhöchsten Botschaft, durch welche die Aera der Sozialreform eröffnet 
wurde, wurden die im Reichsamte des Innern entworfenen Grundzüge zur 
Alters= und Invalidenversicherung der Arbeiter der Oeffentlichkeit übergeben. 2) 
Die Absicht jener Veröffentlichung war dahin gerichtet, bevor die in den 
Grundzügen formulirten Ideen über Umfang, Organisation u. s. w. der Alters- 
und Invalidenversicherung in die festere Form eines Gesetzentwurfes gebracht 
würden, die Meinung der an der Sache meist interessirten Kreise über jene 
1) Mit Schreiben vom April 1888 (in Kohls Bismarck-Regesten übersehen) legte 
der Reichskanzler dem Bundesrat Uebersichten über die auf den deutschen Münzstätten im 
Jahre 1887 erfolgten Ausprägungen von Reichs-Gold= und -Silbermünzen sowie eine 
Zusammenstellung der Ergebnisse der im Jahre 1887 auf den einzelnen Münzstätten mit 
auf andern deutschen Münzstätten geprägten Gold= und Silbermünzen angestellten Unter- 
suchungen vor. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 193 v. 24. 4. 88. 
2) Die Grundzüge zu dem Gesetzentwurfe nebst einer eingehenden Denkschrift mit 
Berechnungen waren von dem Reichskanzler bereits am 4. Juli 1887 an die Bundes- 
regierungen zur Begutachtung mit dem Ersuchen um vorläufige strenge Sekretirung ver- 
sendet worden. In Kohls Bismarck-Regesten ist dieses Datum übersehen.
	        
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