Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Justizwesen. Bürgerliches Gesetzbuch. Anfangs Januar 1888 
wurde dem Bundesrat zur Kenntnisnahme und weiteren Beschlußfassung vom 
Reichskanzler der von der Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines 
Bürgerlichen Gesetzbuches in erster Lesung festgestellte Entwurf nebst dem be— 
gleitenden Bericht mitgeteilt. 1) 
Der Bundesrat beschloß: 1. Der in erster Lesung festgestellte Entwurf 
eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich und die auf Grund der 
von der Redaktion ausgearbeiteten Motive zu den Vorentwürfen und der Be- 
ratungsprotokolle der Kommission aufgestellte Begründung des Entwurfs werden 
veröffentlicht; 2. der Reichskanzler wird ersucht, zur Ausführung dieses Be- 
schlusses das Erforderliche mit dem Beifügen zu veranlassen, daß Besprechungen 
des Entwurfs bei dem Reichskanzler (Reichs-Justizamt) eingereicht werden können; 
3. die Bestimmung der zweiten Lesung des Entwurfs bleibt vorbehalten. 
Um den Anfang Juli 1888 ging dem Bundesrat seitens des Reichskanzlers 
der von der Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines Bürgerlichen 
Gesetzbuchs aufgestellte Entwurf eines Einführungsgesetzes zu demselben zur 
weiteren Beschlußfassung mit dem Bemerken zu, daß in ähnlicher Art, wie es 
bezüglich des Entwurfs des Gesetzbuchs selbst geschehen ist, auch für diesen 
Entwurf Motive ausgearbeitet werden und deren Vollendung in einigen Mo- 
naten zu erwarten sei. ) 
Noch befaßte der Reichskanzler den Bundesrat mit den Gesetzentwürfen, 
betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs= und Wirtschaftsgenossen- 
schaften, 3) die Löschung nicht mehr bestehender Firmen im Handelsregister 1) 
und die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhand- 
lungen, 5) und wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhält- 
nisse der deutschen Schutzgebiete vom 17. April 1886.“) 
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Vgl. die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 18 
u. 19 v. 11. u. 12. 1. 88, „Nat.-Ztg.“ Nr. 17 v. 11. 1. 88 u. Nr. 71 v. 3. 2. 88. 
Eine treffliche Uebersicht über die der Vorlage an den Bundesrat vorausgehenden Stadien, 
welche das Gesetzbuch durchgemacht hat, s. in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 57 v. 3. 2. 88. 
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Vgl. die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 312 
v. 5. 7. 88, Nr. 314 v. 6. 7. 88, „Nat.-Ztg.“ Nr. 373 v. 5. 7. 88. 
3) Schreiben vom Februar 1888. In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 97 v. 26. 2. 88, Nr. 111 v. 6. 3. 88. Nr. 246 v. 28. 5. 88. Nr. 267 
u. 271 v. 9. u. 12. 6. 88. Ueber die. Abänderungen des Entwurfs durch den Bundesrat 
vgl. die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 550 v. 21. 11. 88 und die „Nat.-Ztg.“ Nr. 635 
v. 2. 12. 88. 
4) Schreiben vom Februar 1888. In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 63 v. 7. 2. 88, „Nat.-Ztg.“ Nr. 80 v. 7. 2. 88. 
5) Schreiben vom November 1887, „Nat.-Ztg.“ Nr. 604 v. 16. 11. 87, „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 535 v. 16. 11. 87. 
6) Schreiben vom Dezember 1887, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 575 v. 9. 12. 87, 
Nat.-Ztg.“ Nr. 656 vom 9. 12. 87.
	        
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