Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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kommission für den Zollanschluß Hamburgs mit Schreiben vom Mai, Juni, 
Juli 1888.1) 
Zollanschluß von Geestemünde und Lehe. Am 4. Oktober 1887 
richtete Bismarck aus Friedrichsruh das nachstehende Schreiben an den Bundes- 
rat::) „Mit dem infolge des Bundesratsbeschlusses vom 6. November 1884 
(6 462 der Protokolle) bevorstehenden Anschlusse Bremens an das Zollgebiet 
fällt der Grund für die bisherige Ausschließung von Geestemünde aus dem 
Zollgebiet fort, und erscheint es angemessen, gleichzeitig mit dem Anschlusse des 
bremischen Gebiets auch die Stadt Geestemünde und den zurzeit noch aus- 
geschlossenen Teil des angrenzenden Fleckens Lehe dem Zollgebiet anzu- 
schließen. 
Die Gründe, welche bei dem Beschlusse über den Zollanschluß Bremens 
dafür maßgebend gewesen sind, die Hafenanlagen in Bremerhaven und die 
angrenzenden Petroleumlagerplätze von der Zolllinie auszuschließen (Nr. 2 des 
Antrags der Ausschüsse in der Drucksache Nr. 84 von 1884), treffen auch 
für die Hafenanlagen von Geestemünde und die angrenzenden Petroleumlager- 
plätze zu und werden dieselben zweckmäßig auf Grund der Bestimmung im 
ersten Absatz des § 16 des Vereinszollgesetzes gleichfalls von der Zolllinie aus- 
zuschließen sein. 
Letztere würde dann nach einer Mitteilung des Königlich preußischen Herrn 
Finanzministers folgenden Lauf zu nehmen haben: 
Vom Geestendorfer Siel bis zur nordöstlichen Ecke des Bahnhofs in Geeste- 
münde bleibt die Zolllinie, wie sie gegenwärtig ist, bestehen. Von letzterem Punkte 
ab verfolgt sie das Gitter an der westlichen Seite der Bahnhofstraße und der 
Drehbrücke, geht über diese bis zu der Baumreihe an der Köperstraße, wendet 
sich dann nach Westen und geht parallel mit der Nordseite des Kanals bis zur 
Höhe des Gartens am Hafenamt, sich demnächst nördlich bis an die südöstliche 
Ecke des Gartengitters hinziehend. Von hier aus verfolgt sie die südliche Seite 
dieses Gartens, demnächst die Westseite des Gartens und des Hafenamtsgebäudes 
und die Nordseite des Gartens, wendet sich sodann östlich von den Anlagen 
nach dem Gebäude der Navigationsschule und läuft an dessen nach dem Vor- 
hafen zu belegenen Front entlang, das Gebäude in das Zollgebiet einschließend. 
Demnächst geht die Zollgrenze, den Garten des Hotels Hannover durchschneidend, 
bis an die Verlängerung der Westseite der Bülowstraße und von diesem Punkt 
aus in der Richtung der gedachten Straße nach der Geeste und diese westlich 
der Fähre überschreitend nach der östlichen Ecke der Viehhöfe von Bremerhaven. 
1) Die gesamte Korrespondenz ist in Kohls Bismarck-Regesten übersehen, vgl. die 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 217 v. 9. 5. 88, Nr. 265 v. 8. 6. 88, Nr. 275 v. 14. 6. 88, 
Nr. 294 v. 24. 6. 88, Nr. 320 v. 10. 7. 88 und „Nat.-Ztg.“ Nr. 326 v. 8. 6. 88, 
Nr. 355 v. 24. 6. 88, Nr. 380 v. 9. 7. 88. 
2) Drucks. Nr. 103 in der S. 94 Note 4 citirten Quelle.
	        
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