lehnung der Reichstagsbeschlüsse die Verpflichtung, selbst baldigst mit Vorschlägen
auf diesem Gebiete hervorzutreten. 1)
Münzwesen und Bankwesen.2)
Arbeiterversicherung.
a) Unfallversicherung, 3) b) Alters= und Invalidenver-
sicherung. Bald nach dem Zusammentritt des Bundesrats im Herbst 1888
nahm derselbe seine Thätigkeit hinsichtlich des Entwurfs der Alters= und In-
validitätsversicherung wieder auf. Er ernannte eine besondere Subkommission,
welche zu neuen Vorschlägen bezüglich einiger der wichtigeren Punkte gelangte,
die, von dem Plenum gebilligt, ebenso wie der frühere Entwurf, ebenfalls be-
kannt gegeben wurden. Die Aenderungen, welche vom Bundesrat beschlossen
wurden, waren recht erheblicher Art. Im Entwurfe war die Bestellung eines
„Reichskommissars“ für den Bezirk einer jeden Versicherungsanstalt zur Wahrung
der Interessen der übrigen Versicherungsanstalten und des Reichs vom Reichs-
kanzler im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen in Aussicht
genommen. Nach den Beschlüssen des Bundesrats sollte die betreffende Landes-
regierung im Einvernehmen mit dem Reichskanzler die Ernennung vollziehen.
Nach der ursprünglichen Absicht sollten die Staaten durch das ganze
Reich gleichmäßig einen Mindestbetrag von 120 und einen Höchstbetrag von
250 Mark jährlich haben; zwischen diesem Minimum und Maximum sollte
der Betrag durch die Dauer der Beitragszeit bedingt werden. Nach den neuen
1) Ich erwähne noch die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des
Reichskanzlers an den Bundesrat, betreffend Vorschläge zur Abänderung der Bestimmungen
über die statistische Aufnahme der Dampfkessel und Dampfmaschinen vom 14. Dezember 1876.
Schreiben vom März 1889, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 125 v. 15. 3. 89.
2) Ich erwähne die Vorlagen des Reichskanzlers an den Bundesrat, betreffend 1. die
weitere Ausprägung von Nickelmünzen, und zwar von Fünf= und Zehnpfennigstücken,
Schreiben vom 11. Dezember 1888, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 597 v. 18. 12. 88; 2. die
ausnahmsweise Ausgabe fremder Scheidemünzen in einzelnen Grenzbezirken, Schreiben vom
Dezember 1888, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 612 v. 29. 12. 89; 3. eine Nachweisung über
die den Bundesstaaten bis Ende Dezember 1888 überwiesenen Beträge an Reichs-Silber-,
Nickel= und Kupfermünzen, Schreiben vom Januar 1889, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 41
v. 25. 1. 89; 4. die Uebersichten über die auf den deutschen Münzstätten im Jahre 1888
erfolgten Ausprägungen von Reichs-Gold= und Silbermünzen, Schreiben vom März 1889,
„Nat.-Ztg.“ Nr. 193 v. 24. 3. 89; 5. den Antrag Preußens auf Aufruf und Einziehung
der Einhundertmark-Noten der Hannoverschen Bank, Schreiben vom April 1888, „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 305 v. 4. 7. 89. Nur das sub 1 erwähnte Schreiben ist in Kohls Bismarck-
Regesten berücksichtigt.
3) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs-
kanzlers an den Bundesrat, betreffend 1. den Geschäftsbericht des Reichsversicherungsamts
für 1888, Schreiben vom Februar 1889, „Nat.-Ztg.“ Nr. 95 v. 11. 2. 89; 2. eine Denk-
schrift uber die Bildung mehrerer Schiedsgerichte für die norddeutsche Textil-Berufsgenossen-
schaft, Schreiben vom Juni 1889, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 294 v. 27. 6. 89.