— 316 —
Im April 1889 legte der Kanzler dem Bundesrat einen Bericht über die
Beendigung der Arbeiten der Kommission zur Ausarbeitung eines Bürgerlichen
Gesetzbuchs und den Gesetzentwurf, betreffend die Zwangsvollstreckung in das
unbewegliche Vermögen für das Deutsche Reich, zur Beschlußfassung vor. 1)
Die in der Session von 1887/88 beschlossene Resolution des Reichstags
auf Vorlegung eines Gesetzes über eine durchgreifende Ermäßigung der Gerichts-
kosten und eine Revision der Gebührenordnung für Rechtsanwälte lehnte der
Bundesrat ab. Die gedachte Resolution war mit sehr großer Mehrheit gefaßt
worden; sie war auch nur eine Wiederholung früherer Reichstagsbeschlüsse und
entsprach Klagen und Beschwerden, die seit langen Jahren in weiten Volks-
kreisen laut geworden waren.
2. Zoll- und Steuerwesen.2)
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 173 v. 12. 4. 89,
„Nat.-Ztg.“ Nr. 240 v. 12. 4. 89 u. Nr. 243 v. 13. 4. 89. Zu erwähnen ist die von
dem Reichskanzler dem Bundesrat mit Schreiben v. Febr. 1889 unterbreitete Uebersicht
der Geschäfte des Reichsgerichts im Jahre 1888. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 87 v. 21. 2. 89.
(Von Kohl gleichfalls übersehen.)
2) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen, zumeist in der S. 94
Note 4 citirten Quelle nachgewiesenen Vorlagen des Reichskanzlers a) an den Bundesrat,
betreffend 1. die Abänderung der bezüglich der Statistik des Warenverkehrs des Zollgebiets
mit dem Ausland bestehenden Bestimmungen, Schreiben des Stellvertreters des Reichskanzlers
v. Boetticher v. 7. Aug. 1888, Nr. 108 der Drucks.; 2. zwei Entwürfe, betr. Ausführungen zum
Gesetz, die Statistik des Warenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande betreffend,
v. 20. Juli 1879, und Dienstvorschriften, welche denselben Gegenstand betreffen, Schreiben
v. Aug. 1888, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 396 v. 23. 8. 88; 3. Maßregel zur Sicherung
der Branntweinbesteuerung gegenüber Luxemburg, Schreiben (in Vertretung Jacobi) v.
31. Aug. 1888, Nr. 118 der Drucks.; 4. Bestimmungen über die Statistik der Branntwein-
brennereien und der Branntweinbesteuerung, Schreiben des Stellvertreters des Reichskanzlers
v. Boetticher v. 13. Nov. 1888, Drucks. Nr. 135; 5. die Konvention zwischen dem Reich
und dem Freistaate Salvador (Mittel-Amerika), betr. die Weitergeltung des zwischen den
beiden Ländern bestandenen Freundschafts-, Handels= und Schiffahrtsvertrags v. 13. Juni
1870, Schreiben v. Nov. 1888, „Nat.-Ztg.“ Nr. 613 v. 22. 11. 88; 6. das Ausscheiden
Haderslebens aus der Reihe der Orte, an denen gemischte Privattransitlager für Getreide
bewilligt sind, Schreiben (in Vertretung v. Maltzahn) v. 3. Dez. 1888, Nr. 145 der Druckf.;
7. den Gesetzentwurf wegen der Aufhebung der §§ 4 und 25 des Branntweinsteuergesetzes
v. 24. Juni 1887, Schreiben v. Febr. 1889, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 67 v. 9. 2. 89;
8. den Gesetzentwurf über die Besteuerung des Zuckers, Schreiben v. Febr. 1889, „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 107 u. 141 v. 5. u. 24. März 1889; b) gerichtet an die Ausschüsse des
Bundesrats und zwar: 1. an den III. u. IV. Ausschuß v. 14. Nov. 1888, betr. Ab-
änderung des statistischen Warenverzeichnisses in Bezug auf Getreide, § 643 der Prot.:
2. an den III. u. IV. Ausschuß v. 31. Dez. 1888, betr. Erläuterungen und Abänderung
der Anweisung zu Untersuchung von Syrup und raffinosehaltigem festem Zucker, § 50 der
Prot. v. 1889; 3. an den III. Ausschuß v. 17. Nov. 1888, betr. den Erlaß der Flächen-
steuer für eine lediglich zur Samengewinnung bestimmte Tabakpflanzung, § 53 der Prot.