Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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politischer Beziehung zwischen Bismarck und Pouyer-Quertier verhandelt wurde, 
reiste Herzog zur Instruktionseinholung nach Friedrichsruh. 
Als Direktor im Reichskanzler-Amt, Abteilung für Elsaß-Lothringen, hatte 
Herzog nicht den regelmäßigen Vortrag bei Bismarck; denselben besorgte Delbrück, 
der Herzog nur mitnahm, wenn besondere technische Fragen zu erledigen waren. 
Einen bedeutenden Zuwachs an Einfluß und Machtvollkommenheit erhielt 
Herzog, als nach Delbrücks Abgang die Abteilung für Elsaß-Lothringen von dem 
alten Reichskanzler-Amt abgezweigt und zu einem selbständigen Reichsamte unter der 
Bezeichnung „Reichskanzler-Amt für Elsaß-Lothringen“ umgebildet wurde. Dieses 
Reichsamt war jetzt den übrigen obersten Reichsämtern (Reichskanzler-Amt, Aus- 
wärtiges Amt, Reichs-Justizamt, Reichs-Postamt) coordinirt; es unterstand also 
nicht mehr dem Präsidenten des Reichskanzler-Amts, sondern erhielt einen eigenen 
Chef in der Person des zum Unterstaatssekretär beförderten bisherigen Direktors 
Herzog. Die verantwortliche Oberleitung über dieses Amt hatte nach wie 
vor Bismarck, er ließ sie aber fortan durch den Unterstaatssekretär Herzog ebenso 
ausüben, wie er die der andern oben genannten Ressorts durch Hofmann, 
Bülow, Stephan ausüben ließ. In den der Landesverwaltung und speziell 
dem Oberpräsidium zugewiesenen Befugnissen wurde dadurch nichts geändert, ob 
die Behörde, welche unter der Autorität des Reichskanzlers und eventuell in 
seiner Stellvertretung mit dem Oberpräsidium verhandelte, erst noch unter dem 
Präsidenten des Reichskanzler-Amts oder direkt unter dem Reichskanzler stand. 
Diese Frage der innern Organisation der obersten Reichsbehörde wurde zu Un- 
recht vermischt mit der Frage über die Kompetenz der Zentralverwaltung und 
der Landesverwaltung. Hiermit hatte die jetzige Veränderung nichts zu thun. 
Durch die Rangerhöhung des Abteilungsdirektors zum Unterstaatssekretär trat 
in seiner persönlichen Stellung nur die Veränderung ein, daß er Erlasse in 
Vertretung des Reichskanzlers auch seinerseits zeichnen konnte. 
Von dieser Zeit ab bekam Herzog den direkten Vortrag bei Bismarck in 
allen Elsaß-Lothringen betreffenden Verwaltungsfragen. Er wußte, daß er sich 
bei dem Reichskanzler, den er nunmehr während seines Berliner Aufenthalts 
fast wöchentlich sah, kurz zu fassen hatte, auch mußte der Vortrag auf den 
Ideengang Biemarcks stets strenge eingehen. 
Als Bismarck einmal, ohne den Vortrag abwarten zu wollen, Entscheidung 
treffen wollte, bat Herzog ehrerbietig, seine Gründe vortragen zu dürfen. 
Zwischen Bismarck und Herzog hat es niemals einen Konflikt gegeben. Als 
nach dem Abgang Camphausens das Finanzministerium Herzog angeboten wurde, 
lehnte derselbe ab. Bismarck wunderte sich nicht darüber und meinte, daß er 
wohl in Delbrück-Michaelisscher Auffassung befangen sei. Herzog sagte, es würde 
ihm schwer sein, die Stelle des bisherigen Untergebenen mit der des Kollegen 
im Staatsministerium zu vertauschen. Darauf entgegnete Bismarck: „Bin ich 
etwa unkollegial?“" 
Poschinger, Fürft Bismarck und der Bundesrat. V. 22
	        
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