— 359 —
liegen, von Beamten des Reichsamts des Innern!) besorgt. Beginnen wir mit
den schriftlichen Gegenständen. An den Bundesrat gerichtete Eingaben werden
im Reichsamt des Innern eröffnet; sie gelangen zuerst an die dortigen Referenten,
welche darüber in Gemäßheit der Geschäftsordnung des Bundesrats verfügen.
Alle schriftlichen Arbeiten des Bundesrats, die Herstellung von Metallogrammen,
Reinschriften 2c. werden von der Geheimen Kanzlei des Reichsamts des Innern
besorgt, die Druckschriften von der Reichsdruckerei, die Botengänge durch die
Kanzleidiener des Reichsamts des Innern. Für die letzteren ist im Etat eine
Pauschalsumme von 2000 Mark ausgeworfen.
Eine eigne Registratur besitzt der Bundesrat nicht; das Erfordernis einer
solchen, eigne Akten, fehlen. Sämtliche Schriftstücke, die den Bundesrat be-
schäftigen, gehen, wenn das Reichsamt des Innern dieselben nicht an andre
Aemter abgiebt (zum Beispiel die Zollsachen an das Reichsschatzamt), zu den
Akten des Reichsamts des Innern.
Auch eine eigne Bibliothek besitzt der Bundesrat nicht; die zu seinem dienst-
lichen Gebrauch erforderlichen Bücher (Gesetzblätter, Reichstags= und Bundesrats-
drucksachen) sind in Schränken in den Ausschußberatungszimmern aufgestellt.
Die Bureaubedürfnisse des Bundesrats werden, soweit dieselben im Hause
Wilhelmstraße 74 erfordert werden, ) gleichfalls von dem Reichsamt des Innern
gestellt. Nur für die Herstellung der Drucksachen des Bundesrats — einschließlich
des Etats — ist ein eigner Fonds im Etat des Reichsamts des Innern aus-
geworfen (gegenwärtig in Höhe von 98000 Mark).
Zur Ueberwachung der Bureau-Arbeiten des Bundesrats und zur Ent-
gegennahme geschäftlicher Aufträge desselben ist der Bureauvorsteher des Reichs-
amts des Innern bestellt, der für diese Bundesratsfunktionen eine Zulage zu
seinem Gehalt in der Höhe von 2700 Mark erhält (Etat des Reichsamts des
Innern).
Die Bevollmächtigten zum Bundesrat haben aus der Reichskasse keine
Bezüge. Die Kosten ihrer Reisen nach Berlin und ihres Aufenthalts daselbst
werden von den einzelnen Bundesstaaten bestritten. Die Einrichtung, daß die
Bevollmächtigten zum Bundesrat für ihre Teilnahme an den Sitzungen Präsenz-
gelder erhalten, — wie zum Beispiel die Mitglieder der Kaiserlichen Disciplinar-
behörden — besteht nicht.
Die drei oben genannten Posten (zusammen 102 700 Markj sind die einzigen,
mit denen der Bundesrat den Etat des Reichs belastet. Wenn man erwägt, daß
1) Von Haus aus besteht kein Grund, warum die Leitung des Bundesrats nicht
auch in die Hände eines andern Staatssekretärs gelegt werden sollte, zum Beispiel
des Schatzsekretärs. Man könnte sich auch einen Reichskanzler denken, der Lust hätte, den
regelmäßigen Vorsitz selbst zu übernehmen.
2) In den Diensträumen des Bundesrats im Reichstagsgebäude sorgt für diese Be-
dürfnisse das Bureau des Reichstags.