Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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liegen, von Beamten des Reichsamts des Innern!) besorgt. Beginnen wir mit 
den schriftlichen Gegenständen. An den Bundesrat gerichtete Eingaben werden 
im Reichsamt des Innern eröffnet; sie gelangen zuerst an die dortigen Referenten, 
welche darüber in Gemäßheit der Geschäftsordnung des Bundesrats verfügen. 
Alle schriftlichen Arbeiten des Bundesrats, die Herstellung von Metallogrammen, 
Reinschriften 2c. werden von der Geheimen Kanzlei des Reichsamts des Innern 
besorgt, die Druckschriften von der Reichsdruckerei, die Botengänge durch die 
Kanzleidiener des Reichsamts des Innern. Für die letzteren ist im Etat eine 
Pauschalsumme von 2000 Mark ausgeworfen. 
Eine eigne Registratur besitzt der Bundesrat nicht; das Erfordernis einer 
solchen, eigne Akten, fehlen. Sämtliche Schriftstücke, die den Bundesrat be- 
schäftigen, gehen, wenn das Reichsamt des Innern dieselben nicht an andre 
Aemter abgiebt (zum Beispiel die Zollsachen an das Reichsschatzamt), zu den 
Akten des Reichsamts des Innern. 
Auch eine eigne Bibliothek besitzt der Bundesrat nicht; die zu seinem dienst- 
lichen Gebrauch erforderlichen Bücher (Gesetzblätter, Reichstags= und Bundesrats- 
drucksachen) sind in Schränken in den Ausschußberatungszimmern aufgestellt. 
Die Bureaubedürfnisse des Bundesrats werden, soweit dieselben im Hause 
Wilhelmstraße 74 erfordert werden, ) gleichfalls von dem Reichsamt des Innern 
gestellt. Nur für die Herstellung der Drucksachen des Bundesrats — einschließlich 
des Etats — ist ein eigner Fonds im Etat des Reichsamts des Innern aus- 
geworfen (gegenwärtig in Höhe von 98000 Mark). 
Zur Ueberwachung der Bureau-Arbeiten des Bundesrats und zur Ent- 
gegennahme geschäftlicher Aufträge desselben ist der Bureauvorsteher des Reichs- 
amts des Innern bestellt, der für diese Bundesratsfunktionen eine Zulage zu 
seinem Gehalt in der Höhe von 2700 Mark erhält (Etat des Reichsamts des 
Innern). 
Die Bevollmächtigten zum Bundesrat haben aus der Reichskasse keine 
Bezüge. Die Kosten ihrer Reisen nach Berlin und ihres Aufenthalts daselbst 
werden von den einzelnen Bundesstaaten bestritten. Die Einrichtung, daß die 
Bevollmächtigten zum Bundesrat für ihre Teilnahme an den Sitzungen Präsenz- 
gelder erhalten, — wie zum Beispiel die Mitglieder der Kaiserlichen Disciplinar- 
behörden — besteht nicht. 
Die drei oben genannten Posten (zusammen 102 700 Markj sind die einzigen, 
mit denen der Bundesrat den Etat des Reichs belastet. Wenn man erwägt, daß 
1) Von Haus aus besteht kein Grund, warum die Leitung des Bundesrats nicht 
auch in die Hände eines andern Staatssekretärs gelegt werden sollte, zum Beispiel 
des Schatzsekretärs. Man könnte sich auch einen Reichskanzler denken, der Lust hätte, den 
regelmäßigen Vorsitz selbst zu übernehmen. 
2) In den Diensträumen des Bundesrats im Reichstagsgebäude sorgt für diese Be- 
dürfnisse das Bureau des Reichstags.
	        
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