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Münzwesen. Mitte April 1883 beantragte Bismarck beim Bundesrat,)
daß für Rechnung des Reichs von den Zwanzigpfennigstücken ein Betrag von
drei Millionen Mark einzuziehen und je zur Hälfte in Ein= und Zweimarkstücke
umzuprägen sei, und daß bei Verteilung dieser Prägung auf die einzelnen
Münzstätten die in einem Bundesratsbeschlusse vom 19. Februar 1877 be-
stimmten Prozentsätze mit der Maßgabe zu Grunde gelegt werden, daß der
bisher der Münzstätte in Darmstadt zugewiesene Prozentsatz den übrigen Münz-
stätten nach Maßgabe ihrer Verhältniszahl zuwächst. Der Bundesrat erklärte
sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Aehnliche Umprägungen hatten bereits
früher stattgefunden, nur mit dem Unterschiede, daß die Neuprägungen auf Ein-
markstücke beschränkt wurden. Daß nunmehr auch Neuprägungen von Zwei-
markstücken stattfinden sollten, wies darauf hin, daß die Reichsregierung in
naher Zeit nicht darauf rechnete, ihren auf der letzten Pariser Münzkonferenz
gemachten Anerbietungen wegen Einziehung und Umschmelzung der Zweimark-
stücke Folge geben zu müssen.2)
Bankfrage. In der Sitzung vom 22. Dezember 1881 faßte der
Bundesrat eine für die Lebensfähigkeit der preußischen Privatnotenbanken
nicht unwichtige Entscheidung. Die Dauer der der Danziger Privat-Aktienbank
zustehenden Befugnis zur Notenausgabe wurde bis zum 1. Januar 1891
verlängert.
Reichskassenscheine. Durch Beschluß des Bundesrats vom 25. Juni
1881 war bestimmt worden, daß der für den Umlauf der Reichskassenscheine
in Abschnitten zu 20 und 5 4 festgestellte Betrag von je 40 000000 M. auf
je 10 000000 —¾ herabzusetzen und die Reduktion teils durch Umtausch gegen
Fünfzigmarkscheine neuer Ausgabe, teils im Wege der alljährlich stattfindenden
Einziehung von 3 659 320 „X. in Reichskassenscheinen zu bewerkstelligen sei.
Diese Reduktion war so weit vorgeschritten, daß Ende Mai 1883 von den
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Die Begründung des Antrags findet
man in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 187 v. 22. 4. 83.
2) Noch sind zu erwähnen nachstehende, in Kohls Bismarck-Regesten übersehene Daten:
Schreiben des Reichskanzlers vom April 1881 wegen der weiteren Ausprägung von Ein-
markstücken; desgl. vom Juni 1881, betr. die Ausprägung von Gold= und Silbermünzen
im Jahre 1880; desgl. vom Januar 1882, betr. die Nachweisung über die den einzelnen
Bundesstaaten bis Ende Dezember 1881 überwiesenen Beträge an Reichs-Silber-, Nickel-
und Kupfermünzen, „Nat.-Ztg.“ Nr. 47 v. 28. 1. 82; desgl. vom Mai 1882, betr. die
Ausprägung von Gold= und Silbermünzen 1881; desgl. vom Januar 1883, betr. die
Nachweisung über die den einzelnen Bundesstaaten bis Ende Dezember 1882 überwiesenen
Beträge von Reichs-Silber-, Nickel-- und Kupfermünzen, „Nat.-Ztg.“ Nr. 44 v. 27. 1. 83;
desgl. vom Juni 1883, betr. die Ausprägungen von Gold= und Silbermünzen im Jahre 1882,
„Nat.-Ztg.“ Nr. 289 v. 25. 6. 83.