Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Münzwesen. Mitte April 1883 beantragte Bismarck beim Bundesrat,) 
daß für Rechnung des Reichs von den Zwanzigpfennigstücken ein Betrag von 
drei Millionen Mark einzuziehen und je zur Hälfte in Ein= und Zweimarkstücke 
umzuprägen sei, und daß bei Verteilung dieser Prägung auf die einzelnen 
Münzstätten die in einem Bundesratsbeschlusse vom 19. Februar 1877 be- 
stimmten Prozentsätze mit der Maßgabe zu Grunde gelegt werden, daß der 
bisher der Münzstätte in Darmstadt zugewiesene Prozentsatz den übrigen Münz- 
stätten nach Maßgabe ihrer Verhältniszahl zuwächst. Der Bundesrat erklärte 
sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Aehnliche Umprägungen hatten bereits 
früher stattgefunden, nur mit dem Unterschiede, daß die Neuprägungen auf Ein- 
markstücke beschränkt wurden. Daß nunmehr auch Neuprägungen von Zwei- 
markstücken stattfinden sollten, wies darauf hin, daß die Reichsregierung in 
naher Zeit nicht darauf rechnete, ihren auf der letzten Pariser Münzkonferenz 
gemachten Anerbietungen wegen Einziehung und Umschmelzung der Zweimark- 
stücke Folge geben zu müssen.2) 
Bankfrage. In der Sitzung vom 22. Dezember 1881 faßte der 
Bundesrat eine für die Lebensfähigkeit der preußischen Privatnotenbanken 
nicht unwichtige Entscheidung. Die Dauer der der Danziger Privat-Aktienbank 
zustehenden Befugnis zur Notenausgabe wurde bis zum 1. Januar 1891 
verlängert. 
Reichskassenscheine. Durch Beschluß des Bundesrats vom 25. Juni 
1881 war bestimmt worden, daß der für den Umlauf der Reichskassenscheine 
in Abschnitten zu 20 und 5 4 festgestellte Betrag von je 40 000000 M. auf 
je 10 000000 —¾ herabzusetzen und die Reduktion teils durch Umtausch gegen 
Fünfzigmarkscheine neuer Ausgabe, teils im Wege der alljährlich stattfindenden 
Einziehung von 3 659 320 „X. in Reichskassenscheinen zu bewerkstelligen sei. 
Diese Reduktion war so weit vorgeschritten, daß Ende Mai 1883 von den 
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Die Begründung des Antrags findet 
man in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 187 v. 22. 4. 83. 
2) Noch sind zu erwähnen nachstehende, in Kohls Bismarck-Regesten übersehene Daten: 
Schreiben des Reichskanzlers vom April 1881 wegen der weiteren Ausprägung von Ein- 
markstücken; desgl. vom Juni 1881, betr. die Ausprägung von Gold= und Silbermünzen 
im Jahre 1880; desgl. vom Januar 1882, betr. die Nachweisung über die den einzelnen 
Bundesstaaten bis Ende Dezember 1881 überwiesenen Beträge an Reichs-Silber-, Nickel- 
und Kupfermünzen, „Nat.-Ztg.“ Nr. 47 v. 28. 1. 82; desgl. vom Mai 1882, betr. die 
Ausprägung von Gold= und Silbermünzen 1881; desgl. vom Januar 1883, betr. die 
Nachweisung über die den einzelnen Bundesstaaten bis Ende Dezember 1882 überwiesenen 
Beträge von Reichs-Silber-, Nickel-- und Kupfermünzen, „Nat.-Ztg.“ Nr. 44 v. 27. 1. 83; 
desgl. vom Juni 1883, betr. die Ausprägungen von Gold= und Silbermünzen im Jahre 1882, 
„Nat.-Ztg.“ Nr. 289 v. 25. 6. 83.
	        
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