Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

III. Abschnitt. 
Aus der Werkstatt des Zollbundesrats. 
Das Arbeitspensum des Bundesrats war in seiner letzten Session ein 
kleineres als in den vorhergehenden Jahren, was wohl damit zusammenhängt, 
daß nach dem Ausbruch des französischen Krieges in Erwartung der Reichs- 
verfassung an ein Zusammentreten des Zollparlaments nicht mehr gedacht wurde. 
Von Handelsverträgen kamen neu an ihn heran: ) der zwischen dem Zollverein 
und den Hawatischen Inseln (nicht publizirt) und dem Freistaat San Sal- 
vador (vom 13. Juni 1870, Reichs-Gesetzbl. 1872 S. 377).2) Außerdem 
erledigte der Bundesrat 38 Petitionen und drei Gesetzentwürfe, betreffend die 
Abänderung des Vereinszolltarifs, betreffend die Abänderung der Verordnung 
wegen der Besteuerung des inländischen Rübenzuckers (vom 2. Mai 1870, 
Bundes-Gesetzbl. S. 311) und betreffend die Besteuerung des Stärkesyrups 
und Stärkezuckers (von der Regierung zurückgezogen). 
Die Vorlage wegen Aenderung des Vereinstarifs war eine Wieder- 
holung der vorjährigen Vorlage mit folgenden Aenderungen: der Petroleum- 
zoll und die Ermäßigung des Reiszolles waren darin nicht wieder auf- 
genommen; ebensowenig die Ermäßigung für ganz grobe Eisenwaren. Dagegen 
wurde proponirt, den Zoll auf rohen Kaffee und Kaffeesurrogate mit Ausschluß 
der Cichorien von 5 Thaler auf 5 Thaler 25 Sgr. zu erhöhen. Der Zoll 
auf gebrannten Kaffee sollte von 11 Thaler auf 7, der von Kakao in Bohnen 
von 6 Thaler 15 Sgr. auf 5 Thaler 25 Sgr. ermäßigt werden. (Im vorigen 
Jahre wurde eine Ermäßigung auf 5 Thaler 15 Sgr. vorgeschlagen). Der Zoll 
auf Stearin einschließlich Stearinsäure sollte von 1 Thaler auf 15 Sgr. 
herabgesetzt werden. Bezüglich der Zölle auf Eisen mit Ausnahme der groben 
Ware und der Garnzölle wurden weitere Ermäßigungen als die schon im 
vorhergehenden Jahre proponirten nicht geboten. 
  
  
1) Der Handelsvertrag mit Mexiko unterlag schon 1869 der Beratung des Bundes- 
rats (vgl. S. 80), kam aber erst 1870 zur Vorlage an das Zollparlament. Vgl. über 
denselben die „National-Zeitung“" Nr. 167 vom 9. April 1870, Nr. 181 vom 20. April 
1870, Nr. 185 vom 22. April 1870, Nr. 188 vom 23. April 1870, Nr. 193 vom 
27. April 1870, Nr. 494 vom 16. Oktober 1870. 
2) Vgl. die „National--Zeitung“ Nr. 299 vom 1. Juli 1870.
	        
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