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der Einfluß der Kaiserin reichte, in ihm hervorgerufen hatte. Fürst Bismarck
war bei der Maigesetzgebung aus Kameradschaft für Falk und im Vertrauen
auf ihn mitgegangen, obschon er mitunter anderer Meinung gewesen sein und
nicht von allen Einzelheiten Kenntnis gehabt haben mag. Nachdem sich Dr. Falk
vom Fürsten Bismarck gegen dessen Wunsch getrennt hatte, wurden seitens des
leitenden Ministers allerdings abweichende Meinungen zur Geltung gebracht,
aber diese waren von Anfang an die seinigen gewesen; er hatte nur auf ihre
Vertretung verzichtet, um einer so hervorragenden Kraft wie Falk so lange als
möglich die Führung des Amtes zu überlassen. Als dies nicht mehr möglich
erschien, fiel der Zweck jener Zurückhaltung fort und der Fürst vertrat alsdann
seine eigenen Ansichten. Es wiederholte sich hier aus denselben Gründen der-
selbe Vorgang wie beim Abgang Delbrücks: nachdem Fürst Bismarck sich zum
Verzicht auf Kollegen genötigt sah, die er ihrer ausgezeichneten Fähigkeiten als
Ressortminister wegen so lange als möglich und unter Zurücksetzung eigener
Wünsche und Auffassungen unterstützt hatte, ergab es sich von selbst, daß er
nunmehr seine eigenen Wege ging."“
Ganz in demselben Sinne äußerten sich die „Hamburger Nachrichten“ noch
Anfangs Januar 1896 unter Bezugnahme auf einen von mir im Dezemberheft
der „Deutschen Revue“ enthaltenen Aufsatz, betitelt: „Fürst Bismarck und
seine Mitarbeiter in der inneren Politik 1862—1878.“ 1)
Am 27. September 1896 hatte die „Germania“ über eine angebliche
Aeußerung Falks berichtet, der zufolge dieser seinerzeit vom Fürsten Bismarck
unter Angabe bestimmter Gesichts= und Ausgangspunkte die Aufgabe gestellt
erhalten habe, mehrere gegen die katholische Kirche in Preußen gerichtete Gesetze
auszuarbeiten. Diese Aufgabe sei ihm (Falk) im höchsten Grade unangenehm
und bedauerlich gewesen, weil er überzeugt gewesen sei, daß sie ihren Zweck in
keiner Weise erfüllen könne. Er habe seine Bedenken dem Fürsten Bismarck mit-
geteilt, dieser aber habe darauf bestanden, und so sei ihm (Falk) denn nichts
anderes übrig geblieben, als der Aufforderung Folge zu leisten. Demgegenüber
waren die „Hamburger Nachrichten“ zu der Erklärung ermächtigt, daß diese
Mitteilung, soweit sie den Fürsten Bismarck betreffe, vollständig erfunden und
erlogen sei. Das Hamburger Blatt hatte hinzugefügt, es bezweifle nicht, daß
der Staatsminister Falk dies auf Befragen bestätigen würde.
Der „Westfälische Anzeiger“, amtliches Kreisblatt für den Kreis Hamm,
hatte sich aus diesem Anlaß an Dr. Falk, um eine Aeußerung bittend, gewandt.
Darauf ging demselben nachstehende Antwort desselben zu: „Im Laufe der
Jahre sind manche Mitteilungen über meine Thätigkeit als Minister in die
Oeffentlichkeit gelangt, welche zu einer Berichtigung geeignet waren. Ich habe
1) Notiz in der „Post“ Nr. 33 vom 3. Februar 1882, daß die Ernennung des
Dr. Falk zum Präsidenten des Oberlandesgerichts zu Hamm mit ausdrücklicher Zustim-
mung des Fürsten Bismarck erfolgt sei.