Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

— 131 — 
31. Juli 1869 Bismarck gedruckt überreicht und gleichzeitig der Oeffentlichkeit 
und allgemeinen Beurteilung übergeben. 
Bereits vor Beendigung dieses ersten Friedbergschen Entwurfs benachrichtigte 
der Bundeskanzler durch Schreiben vom 25. Juni 1869 1) den Bundesrat von 
dem bevorstehenden Abschluß des Werkes. Es folgt darauf der Zusammentritt 
der vom Bundesrat gewählten Kommission, in welcher Friedberg zum Referenten 
ernannt wurde. 
Am 1. Januar 1870 war der Bundeskanzler bereits in der Lage, den 
fertig gestellten zweiten Entwurf den Bundesregierungen und außerdem allen 
denjenigen, welche sich durch Einreichung von Gutachten an dem Werke beteiligt 
hatten, mitzuteilen.:) Der weitere Gang der Entwicklung erhellt aus den im 
Laufe der Darstellung mitgeteilten Verhandlungen des Bundesrats. 
Auch an dem Zustandekommen der Strafprozeß-Ordnung und des 
Gerichtsverfassungs-Gesetzes war Friedberg beteiligt. Nachdem der 
Bundesrat am 5. Juni 1868 die Ausarbeitung bezüglicher Entwürfe beschlossen 
hatte, ersuchte der Bundeskanzler am 12. Juli 1869 3) den preußischen Justiz- 
minister Dr. Leonhardt, die Aufstellung des Entwurfs einer Strafprozeß-Ordnung 
zu veranlassen. Demzufolge wurde Friedberg auch mit dieser Arbeit beauftragt. 
Das charakteristische Merkmal des im November 1870 bereits fertig gestellten 
ersten Friedbergschen Entwurfes war, daß derselbe die Schwurgerichte durch 
große Schöffengerichte ersetzen, übrigens das Laienelement auch zu den erkennenden 
Erstinstanzgerichten mittlerer und unterster Ordnung zuziehen wollte. 
Im Jahre 1873 wurde Friedberg von dem Bundesrat in die Kommission 
von 11 Juristen gewählt, welche beide Entwürfe beraten sollten. Dieselbe hielt 
unter dem Vorsitze Friedbergs in der Zeit vom 17. April bis 3. Juli 1873 
39 Sitzungen. Der Entwurf gelangte erst im Jahre 1874 an den Bundes- 
rat; das wesentliche Ergebnis seiner Beratung war, daß das Institut der 
Schwurgerichte wieder aufgenommen, aus den Strafgerichten mittlerer Ordnung 
das Laienelement wieder entfernt und die Zuziehung der Schöffen nur bei den 
Strafgerichten unterster Ordnung beibehalten wurde. Gerade die Friedbergschen 
Gedanken hatten also keine Aufnahme gefunden.“) 
  
  
1) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt. 
2) Auch dieses Rundschreiben des Kanzlers ist in Kohls Bismarck-Regesten nachzutragen. 
3) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt. « 
4) Friedberg beteiligte sich lebhaft an der Verteidigung der Regierungspolitik im 
Parlament. Er erhielt im Reichstag 1870 42mal das Wort über das Strafsgesetzbuch, 
1872 sprach er 4mal, darunter 2mal über das Jesuitengesetz, 1874/75 10mal, darunter 
Tmal über das Zivilstandsgesetz, 1877 6mal, 1878 15mal, 1879 18mal. Im Ab- 
geordnetenhaus verteilen sich seine zahlreichen Reden auf die Sessionen 1856|57, 1860, 
1861, 1865, 1866, 1868169, 1879|80, 1880/81, 1882, 1882/83, 1883/84, 1885, 1886; 
im Herrenhaus auf die Jahre 1860, 1862, 1868/69, 1879/80, 1880/|/81, 1882, 1882/83, 
1883|84, 1885, 1887.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.