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herzogtum Sachsen, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Anhalt, Schwarz-
burg-Nudolstadt, Reuß jüngerer Linie. Unvertreten waren nur Waldeck und
Reuß älterer Linie. In der letzten Sitzung, am 30. Juli 1868, waren Preußen,
Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen nur mehr durch
je ein Mitglied vertreten; die Substitutionen hatten so sehr um sich gegriffen,
daß das Sitzungsprotokoll mit dem Protokollführer nur noch acht Anwesende
aufwies.
Am meisten wurde der braunschweigische Geheimrat v. Liebe mit Sub-
stitutionen betraut. So war derselbe in der Sitzung vom 27. Juli 1868 sub-
stituirt für Hessen, Großherzogtum Sachsen, Oldenburg, Meiningen, Sachsen-
Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarz=
burg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaum-
burg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg. Der Vorgang war ein
Beweis, welches große Vertrauen die kleinen Staaten in die Unparteilichkeit
und die staatsmännische Begabung von Liebe setzten; aber dem Ideale, das
Bismarck bei Schaffung des Bundesrats vorschwebte, entsprach es doch sicherlich
nicht, wenn die Geschäfte von 25 Bundesstaaten von 8 Bevollmächtigten er-
ledigt wurden, und ein Gesandter (v. Liebe) in der Lage war, 21 Stimmen
abzugeben, also 4 mehr als Preußen.
In Veranlassung eines phantastischen Berichts über eine Ausschußsitzung,
betreffend den Bambergerschen Antrag über den Weinzoll in Hessen, machte die
„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ einige allgemeine Bemerkungen über die
Ausschußberatungen, denen ich nachstehende, auch heute noch maßgebende Aus-
führungen entnehme:
„In den Ausschußsitzungen werden Protokolle nicht aufgenommen; die
Ergebnisse der Beratung werden, je nach der Beschaffenheit des Falles, in einem
schriftlichen Berichte an das Plenum niedergelegt, oder von dem Referenten
mündlich im Plenum vorgetragen, und auch in den schriftlichen Berichten werden
die Worte der einzelnen Ausschußmitglieder nur dann erwähnt, wenn solches
mit Rücksicht auf ein etwa vorhandenes besonderes Interesse des von dem ein-
zelnen Mitgliede vertretenen Staates nötig ist. Es folgt hieraus, daß Mit-
teilungen über Ausschußverhandlungen, soweit sie nicht schriftlichen Berichten
entlehnt sind, nur die subjektive Auffassung des Berichterstatters wiedergeben
können, eine Auffassung, welche, nach der Natur der Sache, durch die Vorliebe
oder Abneigung gefärbt ist, welche der Berichterstatter für oder gegen den von
ihm behandelten Gegenstand hegt. Die Ausschußberatungen tragen einen durch-
aus vertraulichen Charakter und müssen diesen Charakter bewahren, wenn sie
ihren Zweck erfüllen sollen."“
Für eine Sitzung, der Bismarck präsidirte, hatte Delbrück eine riesige
Tagesordnung zusammengestellt. Vor Bismarcks Platz am Bundesratstisch lag
ein Berg von auf einander gelegten Aktenstücken. Als Bismarck die Sitzung