Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Vertreter des primo loco als Bevollmächtigter ernannten Staatsministers 
von Schlör als Bevollmächtigter Bayerns zum Bundesrat des Zollvereins 
ernannt, worüber Mitteilung an den Kanzler des Norddeutschen Bundes mit 
Schreiben des Königl. bahyerischen Staatsministeriums des Aeußern vom 
21. Dezember 1867 erging. Am 24. Dezember 1867 zum Staatsrat im 
außerordentlichen Dienst ernannt, beteiligte sich Weber vom Juni 1871 an an 
den in Frankfurt gepflogenen Verhandlungen über den Abschluß einer 
Zusatzkonvention zum Frankfurter Friedensvertragemit Frank- 
reich, und bethätigte unterm 11. Dezember 1871 als Reichsbevollmächtigter 
zugleich mit dem württembergischen Geheimen Legationsrat Grafen von Uxkull 
deutscherseits die Abschließung und Unterzeichnung der fraglichen Zusatzkonvention. 
Aus diesem Anlaß erhielt Weber ein schmeichelhaftes Anerkennungsschreiben des 
Fürsten Bismarck. 
Ober-Zollrat Gerbig 
(geboren 6. Oktober 1816, gestorben 21. März 1895). 
Georg Ludwig Karl Gerbig, geboren zu Hof, 1834 Absolvirung des dortigen 
humanistischen Gymnasiums, 1834—38 Studium der Rechte auf den Universitäten München 
und Heidelberg, 1846 „aus besonderem Vertrauen“ Verweser des Hauptzollamts Bam- 
berg, 1847 Ober-Zollassessor in München, 1857 Ober-Zollrat daselbst, 1865 Berufung in die 
Prüfung, ferner im Februar 1835 mit Auszeichnung die für diplomatische Eleven vor- 
geschriebene besondere Prüfung bei dem genannten Königl. Staatsministerium behufs 
Erwerbung des Accesses bei demselben. Daraufhin wurde ihm unterm 23. Februar 
1835 der Acceß bei dem Königl. Staatsministerium des Aeußern Allerhöchst bewilligt; 
14. Juli 1838 zum Geheimen Sekretär II. Klasse im Staatsministerium des Aeußern 
ernannt; 27. April 1841 die Vorrückung in die I. Klasse bewilligt; 29. April 1843 zum 
Legationsrat bei dem genannten Staatsministerium ernannt; 16. Jannar 1848 zum 
Ministerialrat II. Klasse bei dem Staatsministerium des Aeußern ernannt; 31. No- 
vember 1848 seine gleichzeitige Verwendung im Staatsministerium des Handels und der 
öffentlichen Arbeiten Allerhöchst verfügt; auf einen Antrag des Reichsministers v. Gagern 
wurde am 5. Februar 1849 die zeitliche und widerrufliche Abordnung Webers in 
das Reichsministerium in Frankfurt a. M. Allerhöchst genehmigt, wo derselbe 
sein Gehalt als bayerischer Ministerialrat fortbezog; am 4. Mai 1849 wurde er auf sein 
Gesuch Allerhöchst ermächtigt, sein zeitliches Dienstverhältnis im Reichsministerium der aus- 
wärtigen Angelegenheiten zu lösen, um sofort seiner vorigen Bestimmung im bayerischen 
Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten folgen zu können; 30. De- 
zember 1854 in das Staatsministerium des Königl. Hauses und des Aeußern auf die dort 
erledigte Ministerialratstelle mit dem Referat über Zoll= und Handelssachen zurückberufen, 
unter gleichzeitiger Verpflichtung zur teilweisen Verwendung im Staatsministerium des 
Handels und der öffentlichen Arbeiten; 19. Januar 1865 die Funktion eines bayerischen 
Bevollmächtigten bei der Rheinschiffahrtskommission übertragen erhalten. Durch seine Berufs- 
thätigkeit fast seit dem Entstehen des deutschen Zollvereins mit den Angelegenheiten desselben 
vertraut, hat uns Weber das beste Buch über denselben hinterlassen, betitelt: „Der deutsche 
Zollverein, Geschichte seiner Entstehung und Entwicklung.“ Leipzig 1869.
	        
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