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Bevollmächtigten des Königreichs Sachsen weichen, da Sachsen auf einen Turnus
Wert legte. Im Jahr 1886 berief ihn die Wahl des Bundesrats in die
Reichsschulden-Kommission, in der er noch heutigentags thätig ist.
Schroeders erste Sitzung im Bundesrat fand unter dem Vorsitz des Fürsten
Bismarck am 19. November 1871 statt. Es handelte sich um die Eröffnung
des Kulturkampfes durch den Kanzelparagraphen. Erinnerlich aus dieser Sitzung
ist dem Senator Schroeder nur die Ungeduld des Reichskanzlers geblieben bei
einem etwas reichlich ausführlichen Referat eines Mitgliedes des Bundesrats
über einen ziemlich untergeordneten Gegenstand. Geschäftlich und gesellschaftlich
ist derselbe öfters mit dem Fürsten in Berührung gekommen; von einigem Interesse
aber dürfte nur eine hier folgende Mitteilung über eine Sitzung des Reichs-
bank-Kuratoriums sein, welche derselbe an einen Freund in Hamburg richtete.
Seitdem ist der Kanzler bis zu seiner Entlassung nie wieder in einer Ver-
sammlung des Kuratoriums der Reichsbank erschienen.
Berlin, den 7. April 1876.
Die Versammlung des Reichsbank-Kuratoriums 1) fand im Auswärtigen
Amte statt und zwar am 31. März 1876.2) Bekanntlich ist der Raum dort
sehr beschränkt, und so tagten wir denn im Billardzimmer des Fürsten. Außer
den fünf Mitgliedern des Kuratoriums, welches aus dem Reichskanzler als
Präsidenten, dem Finanzminister Camphausen als vom Kaiser ernannten Mit-
gliede und den drei Deputirten des Bundesrats, dem bayerischen Ministerialrat
v. Landgraf, dem badischen Finanzpräsidenten Ellstätter und dem Schreiber
dieses besteht, war nur noch der Bankpräsident v. Dechend erschienen.
Nach kurzer Begrüßung erteilte der Reichskanzler dem Bankpräsidenten das
Wort, der in ausführlichem Vortrage ein allgemeines Bild über den Zustand
der Bank und über die neuen Geschäftseinrichtungen gab.
Der Verlauf des Bankgeschäftes ist im ersten Ouartal ein durchaus
normaler gewesen. Trotz der ungünstigen Zeiten war der Umsatz nicht wesentlich
geringer als im vorigen Jahre. Was zuvörderst die Banknotenausgabe betrifft,
so ist bekanntlich der Betrag, welchen die Reichsbank ohne der Steuer zu ver-
fallen ungedeckt ausgeben kann, jetzt, nachdem verschiedene Privatbanken auf ihr
Notenausgaberecht verzichtet haben, von 250 Millionen auf 272½ Millionen
erhöht. Die Bank hat aber im Laufe dieser letzten drei Monate nie mehr als
1) § 25 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) bestimmt:
Die dem Reiche zustehende Aufsicht über die Reichsbank wird von einem Bank-Kuratorium
ausgeübt, welches aus dem Reichskanzler als Vorsitzenden und vier Mitgliedern besteht.
Das Kuratorium versammelt sich vierteljährlich eimnmal. In diesen Versammlungen wird
über den Zustand der Bank und alle darauf Bezug habenden Gegenstände Bericht erstattet
und eine allgemeine Rechenschaft von allen Operationen und Geschäftseinrichtungen der
Bank erteilt.
2) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.