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seine Zustimmung erteilen. Die Konvention vom 11. Dezember 1871 erhielt
Gesetzeskraft (Reichs-Gesetzbl. 1872 S. 95).
Eine vierte Vorlage Bismarcks betraf die Ausdehnung der Konvention
mit den Niederlanden über die Zulassung der Konsuln in den niederländischen
Kolonien auf das Reich. Konvention vom 11. Januar 1872 (Reichs-Gesetzbl.
S. 67).
Nachdem vom 15. September 1871 bis zum 5. Februar 1872 in
167 Orten deutsche Konsuln bestellt worden waren, beantragte der Bundesrats-
Ausschuß für Handel und Verkehr beim Bundesrat, derselbe wolle anerkennen,
daß an diesen Plätzen die Vertretung der Einzelinteressen aller Bundesstaaten
durch die daselbst errichteten Konsulate des Deutschen Reichs gesichert sei und
die beteiligten Regierungen ersuchen, Anordnung zu treffen, daß die Landes-
konsulate an diesen Plätzen, soweit dieselben noch bestanden, aufhörten, 1) sobald
die Reichskonsulate in Wirksamkeit getreten waren, und daß von den ersteren
die laufenden Akten und die Archive baldigst an die letzteren abgeliefert würden.
Der Bundesrat genehmigte am 3. März 1872 diesen Antrag.
10. Kriegswesen.
Die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres. Bis zum
31. Dezember 1871 waren (nach Art. 62 der Verfassung) zur Bestreitung des
Aufwandes für das gesamte Heer so viel mal 225 Thaler, als die Kopfzahl
des Heeres betrug, zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf des Uebergangsjahrs
mußten die Ausgaben für das Reichsheer durch das Haushaltsgesetz festgestellt
werden. Auf den Antrag des Reichskanzlers setzte der Bundesrat die Friedens-
präsenzstärke des Heeres für eine dreijährige Finanzperiode (1872, 1873,
1874) fest.:) Gesetz vom 9. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 411).
Der ursprüngliche Antrag der Regierung ging auf einjährige Bewilligung.
Unterstützung der aus dem Kriege zurückkehrenden Landwehr-
männer und Reservisten. In der ersten Session des Reichstags hatte
der Abgeordnete v. Bunsen mit Unterstützung fast aller Parteien einen Gesetz-
entwurf eingebracht, betreffend die Bildung eines Fonds aus der französischen
Kriegskostenentschädigung zum Besten derjenigen Reservisten und Landwehrmänner,
welche bei ihrer Heimkehr aus dem Kriege einer Unterstützung dringend bedürften.
Die Stellung dieses Antrags war nicht recht verständlich, da Bunsen
1) Insbesondere wurden die bisherigen bayerischen Konsulate in Paris, Havre und Mar-
seille aufgehoben.
2) Vgl. die „National-Zeitung“ Nr. 555 vom 26. November 1871, und den Aufsatz
in der „Provinzial-Correspondenz“ vom 6. Dezember 1871: Die Entscheidung über das
Reichsheer.