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Bundeshaushaltsetat. Aus den dem Bundesrat zugegangenen Be—
lägen ergab sich pro 1870 ein Ueberschuß der Bundeskasse von 1092 190 Thalern.)
In Bezug auf den Nachlaß, welcher Bayern an den Kosten für
die Reichsgesandtschaften gewährt werden sollte, ging der ursprüngliche
Antrag der bayerischen Regierung dahin:
1. In Erwägung des Umstandes, daß an den Orten, an denen Bayern
eigene Gesandtschaften unterhält, die Vertretung der bayerischen Angelegenheiten
dem Bundesgesandten nicht obliegt, erhält Bayern hinsichtlich der Kosten der
betreffenden Bundesgesandtschaften den dem Beschlusse des Bundesrats des Nord-
deutschen Bundes in § 65 Pos. I. des Protokolls vom 12. März 1869 ent-
sprechenden Nachlaß von dem Matrikularbeitrage. 2. In Anbetracht der Leistungen,
welche Bayern laut Pos. VII. des Schlußprotokolls, d. d. Verseilles,
23. November 1870, für den diplomatischen Dienst in Bundes angelegenheiten
leistet, erhält Bayern eine weitere Vergütung.
Der bayerische Bevollmächtigte sprach dabei noch den Wunsch aus, daß
diese letztere Vergütung höher gegriffen werden möge, als die unter I. erwähnte,
so daß der an Bayern zu svergütende Betrag im ganzen nicht bloß als ein
Nachlaß des einfachen Matrikularbeitrags Bayerns zu dem Besoldungsaufwande
für die hier in Betracht kommenden Bundezsgesandtschaften erscheine, sondern
der bayerischen Regierung noch eine weitere Vergütung gewähre. Dem wurde
von anderer Seite widersprochen, indem man meinte, daß für Bayern eine
angemessene Ausgleichung schon darin zu finden sei, daß es seinen einfachen
Matrikularbeitrag zu dem gesamten Besoldungsaufwand für die in Betracht
kommenden Bundesgesandtschaften im ungefähren Betrage von 33460 Thalern
vergütet erhalte. Schließlich gelangte ein mittlerer Vorschlag im Bundesrat zur
Annahme, welcher bei Vergütung des einfachen Matrikularbeitrages an Bayern
nicht allein den Besoldungsaufwand, sondern auch die sächlichen Ausgaben der
betreffenden Bundesgesandtschaften berücksichtigte. Da der Matrikularbeitrag
Bayerns zu diesen sächlichen Ausgaben nach einer von seiten des Bundes-
kanzler-Amts vorgelegten ungefähren Berechnung auf etwa 7000 Thaler an-
zuschlagen war, so war für Bayern von der für die Vertretung des Reichs
in Ansatz gebrachten, durch Matrikularbeiträge aller Staaten aufzubringenden
Summe von 310 355 Thalern ein Gesamtnachlaß von 38 810 Thalern beschlossen.
Bereitstellung der Geldmittel zu den Reichsausgaben pro
1872. In der Sitzung des Bundesrats vom 29. Dezember 1871 wurden
die erforderlichen Beschlüsse hierüber gefaßt. Es sollten darnach die dem Reiche
zustehenden Zölle und Steuern, sowie die an deren Stelle zu zahlenden Accisen,
1) „National-Zeitung“ Nr. 448 vom 22. September 1871. Antrag des Bundeskanzlers,
betreffend eine anderweitige Feststellung der Matrikularbeiträge zur Deckung der Gesamt-
ausgaben für das Jahr 1869, Nr. 83 vom 17. Februar 1871.