Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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innere Angelegenheit des Norddeutschen Bundes, Bayerns, Württembergs, Badens, 
Südhessens zu betrachten sein. Als der den thatsächlichen Verhältnissen am 
meisten entsprechende Maßstab der vorzunehmenden Verteilung erscheinen die 
militärischen Leistungen der einzelnen Teile. Denn da die Masse, um welche 
es sich handelt, durch militärische Leistungen erworben ist, so ist es folgerichtig, 
wenn dieselbe in dem Verhältnis verteilt wird, in welchem die Beteiligten zu 
ihrem Erwerbe mitgewirkt haben. Die militärische Leistung aber wird am 
richtigsten dargestellt durch den durchschnittlichen Effektivbestand der von jedem 
Teile gestellten Mannschaften und Pferde, und zwar sowohl derjenigen, welche 
sich auf dem Kriegsschauplatz befanden, als auch derjenigen, welche in der 
Heimat zum Schutze der Küsten, zur Bewachung der Gefangenen und zum 
Garnisondienste verwendet wurden. Es dürfte keine Schwierigkeit darbieten, 
diesen Effektivstand aus den halbmonatlichen Rapporten zu ermitteln, und es 
wird zur Feststellung des Grundsatzes nur noch darauf ankommen, den Faktor 
richtig zu wählen, durch welchen der Effektivstand an Pferden demjenigen an 
Menschen gleichnamig zu machen ist. Indessen reicht der angegebene Maßstab 
nicht aus, um allen militärischen, für die gemeinsame Kriegführung unentbehr- 
lichen Leistungen vollständig gerecht zu werden. Die Kriegführung hat gewisse 
Ausgaben nötig gemacht, zu welchen einzelne Beteiligte weit über das Verhältnis 
ihres Effektivstandes an Mannschaften und Pferden hinaus beigetragen haben. 
Diese Ausgaben bestehen in dem Aufwande für die Belagerungsartillerie, in 
den durch den Krieg veranlaßten außeretatsmäßigen Ausgaben für die Kriegs- 
marine, in dem Aufwande für vorübergehende Einrichtungen zur Küsten- 
verteidigung, für die Anlegung und Wiederherstellung von Eisenbahnen im 
Interesse der Kriegsührung und für die nicht in den Bereich der Feldtelegraphie 
fallenden Telegraphenanlagen und deren Betrieb, sowie in einigen minder 
wichtigen, durch die Notwendigkeit von Organen der Zivilverwaltung in Frank- 
reich bedingten persönlichen und sachlichen Ausgaben. Alle diese Ausgaben 
würden noch speziell zu liquidiren und aus der Masse vorweg zu erstatten sein. 1) 
Die von dem Bundesrat in der Sitzung vom 23. Juni 1871 gefaßten 
Beschlüsse betreff-e Verwendung der Kriegskontribution hatten folgen- 
den Wortlaut: 
I. Von der in der Präsidialvorlage aufgeführten Entschädigung und 
sonstigen aus der Kriegführung geflossenen Einnahmen sind außer den durch 
besondere Gesetze bereits genehmigten Ausgaben folgende Verwendungen zu 
machen: 
1. Zur Versorgung der aus dem Kriege zurückgekehrten Invaliden und 
der Hinterlassenen der Gebliebenen nach Maßgabe des mit dem Reichstage ver- 
1) Die Ausschüsse des Bundesrats für das Landheer und die Festungen und für das 
Rechnungswesen schlossen sich den Vorschlägen und Ausführungen des Reichskanzlers in allem 
Wesentlichen an. „National-Zeitung“ Nr. 285 vom 22. Juni 1871.
	        
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