Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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und neben der Politik auch Wissenschaft und Kunst einer verständnisvollen Pflege 
sich erfreuten. 1) 
Ober-Regierungsrat v. Bitzerr) 
(geboren 5. November 1816, gestorben 19. April 1885). 
Die öffentliche Thätigkeit dieses Mannes war eine weitumfassende, mit 
rastlosem Fleiß die wichtigsten Angelegenheiten des Volkslebens, des Staats und 
der Kirche umspannend. Als Mitglied des Zollbundesrats nahm Bitzer an 
den vorbereitenden Geschäften, der Eröffnungsfeier, den begleitenden Festen und 
den ersten Arbeiten desselben teil. Der Aufenthalt in Berlin, die Berührung 
mit dem Hof und mit dem Grafen Bismarck, das Zusammenwirken mit be- 
deutenden Männern aus allen deutschen Staaten, das alles war ihm von großem 
und bleibendem Eindruck. 1870 war er hervorragend beteiligt an der Vorbereitung 
für Württembergs Anschluß an den Norddeutschen Bund. Die im „Staats- 
anzeiger für Württemberg“ am 20. November 1870 unter dem Titel: „Der Deutsche 
Bund des Jahres 1870“ erschienene amtliche Erklärung, welche dem Lande 
den Abschluß der Versailler Verträge mitteilte, begleitet von einem Kommentar 
der neuen Verfassung und der Rechte und Pflichten, welche sie dem Land auf- 
erlegte, stammte aus Bitzers Feder. Im Jahre 1875 führte ihn die dornenvolle 
Frage eines Reichseisenbahngesetzes ein zweitesmal nach Berlin. 
Bitzer war im allgemeinen ein Anhänger der neuen sozialpolitischen Richtung 
Bismarcks. 
1) Die „National-Zeitung“ Nr. 586 vom 14. Dezember 1880 bemerkte in ihrem Nekro- 
loge: „In den maßgebenden Kreisen Berlins erfreute er sich durch seine bedeutende Ge- 
schichtskenntnis sowie durch die Liebenswürdigkeit und Urbanität seines Wesens aufrichtiger 
Schätzung und Beliebtheit; eine milde, versöhnliche Natur, hat er nicht selten dazu bei- 
getragen, drohende Differenzen, wie sie als fast naturgemäße Konsequenz der eigenartigen 
Stellung Württembergs zum Reiche sich ergeben, im Keime zu beseitigen. Dieses Verdienst 
ist ihm hier hoch angerechnel worden.“ 
2) Ludwig Friedrich Heinrich Bitzer, geboren zu Stuttgart. Vorbildung auf dem 
Gymnasium daselbst, Studium der Rechte auf der Universität Tübingen, Studienreise nach 
Paris und London, Ernennung zum Oberamts-Aktuar in Ellwangen, Gmünd und Ehingen, 
1844 Assessor bei der Regierung in Ulm, Mai 1848 Einberufung in die Oberregierung 
nach Stuttgart als Hilfsarbeiter, 1851 Ministerialassessor, 1856 Ober-Regierungsrat, Referent 
für Armen= und Gewerbewesen, 1856 Ministerialkommissar bei der Zentralstelle für Handel 
und Gewerbe. Wesentlich beteiligt bei Einführung der Gewerbefreiheit in Württemberg. 
1863 Verleihung einer Ratsstelle im Ministerium des Innern, 22. September 1870 Ver- 
leihung von Rang und Titel eines Direktors, 9. Januar 1871 Ernennung zum Staats- 
rat und ordentlichen Mitglied des Geheimen Rats. Von 1874 bis zu seinem Lebensende 
Mitglied des württembergischen Landtags. Anschluß an den Klub der Deutschen Partei. 
19. November 1876 Ernennung zum Präsidenten des evangelischen Konsistoriums. Bitzer 
ist der Verfasser einer großen Zahl philosophischer und nationalökonomischer Schriften, 
welche man aufgezählt findet in dem im „Schwäbischen Merkur“ (Schwäbische Chronik) 
Nr. 131 vom 6. Juni 1885 abgedruckten Nekrologe desselben.
	        
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