Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Grenzen. Der Beschluß in Betreff einer periodischen Ausgabe der Bundesrats- 
verhandlungen ist aber völlig in Vergessenheit geraten. 
Fernere Abänderung der Geschäftsordnung des Bundes- 
rats. In der ersten Sitzung des Bundesrats der Session 1872 wurde noch 
eine weitere Abänderung der bisherigen Geschäftsordnung desselben beschlossen. 
Dieselbe bestand darin, daß es den Staaten fortan gestattet sein sollte, neben 
ihren Bevollmächtigten auch Beamte in die Ausschüsse zu entsenden und sogar 
an den Plenarberatungen teilnehmen zu lassen. 
3. Bräsidium (Reichsbeamte, Behördenorganisation). 
Reichs-Beamtengesetz. In Bezug auf dasselbe setzte es die preußische 
Regierung durch, daß das Plenum des Bundesrats unter Abänderung des mit- 
geteilten Ausschußantrags in Bezug auf die Pensionirung der Reichsbeamten 
die Grundsätze des jüngst erlassenen preußischen Zivilpensionsgesetzes annahm. 
Auch die Pension der Reichsbeamten sollte also jährlich nur um ½0 (statt ½0 
des letzten Gehalts) steigen. Gegen den Anspruch auf Pensionirung nach Ver- 
lauf einer gewissen Dienstzeit oder bei Erreichung eines gewissen Alters ohne 
Nachweis der Invalidität fand der Bundesrat nichts einzuwenden. Dagegen 
beschloß er, abweichend von den Ausschußanträgen, in Bezug auf den in letzter 
Instanz über Dienstvergehen der Reichsbeamten entscheidenden Disziplinarhof, 
daß demselben drei Mitglieder des Bundesrats selbst angehören sollten. 
Da der Reichstag Beschlüsse faßte, welche der Bundesrat nicht annehmen 
zu können glaubte, so zog sich das Perfektwerden des Beamtengesetzes bis in 
die nächste Session des Reichstags hinaus. 1) 
Der Plan eines Reichsamts für die Gesundheitspflege. 
Ein von Bismarck dem Bundesrat unterbreiteter Vorschlag wegen Einrichtung 
einer Reichsinstitution zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege knüpfte 
an die den Gegenstand betreffenden, vom Reichstag der Reichsregierung über- 
wiesenen Petitionen an, von welchen hervorgehoben wurde, daß sie insofern 
einander widersprächen, als die einen ein unmittelbar eingreifendes und ver- 
1) Vgl. die „National-Zeitung“ Nr. 292 vom 26. Juni 1872 (Stellungnahme des 
Bundesrats zu den Resolutionen des Reichstags). Vorlage des Kanzlers, betreffend den Ent- 
wurf einer Verordnung über die Aufbringung gewisser Kautionserhöhungen, „National- 
Zeitung“ Nr. 320 vom 12. Juli 1872; Umzugskosten an die Hinterbliebenen der im 
Zollvereinsdienst verstorbenen Beamten, Nr. 218 vom 12. Mai 1872; Befreiung der Zoll- 
vereinsbevollmächtigten von den direkten Staatsabgaben, Nr. 302 vom 2. Juli 1872; 
Aufbesserung des Gehalts der Stationskontrolleure, Nr. 580 vom 11. Dezember 1872; Ver- 
weigerung des Eides der Marinebeamten und wegen der Heranziehung der Reichsbeamten 
zu der Kommunalsteuer, Nr. 202 vom 2. Mai 1872 und Nr. 212 vom 8. Mai 1872.
	        
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