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nahme aus dieser Festsetzung erfolgte. Gesetz, betreffend die Erhebung der Brau—
steuer, vom 31. Mai 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 153).
Antrag Hoverbeck, betreffend Ermäßigung der Salzsteuer.
Der Abgeordnete Freiherr v. Hoverbeck und Genossen hatten im Reichstag einen
Antrag eingebracht, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung
des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe von Salz vom 12. Oktober 1867.
Um den Bundesrat in die Lage zu setzen, über seine Stellung zu dem Antrag
noch vor der Beratung desselben im Reichstag sich schlüssig zu machen, hatten
der III. und VII. Ausschuß den Gegenstand in Beratung genommen. In
ihrem Namen berichtete der Ministerialrat Eisenlohr, die Ausschüsse hätten von
der Einbringung eines Antrags im Bundesrat Abstand genommen, durch die
Aeußerungen der Bevollmächtigten der in den Ausschüssen vertretenen Regie-
rungen sei aber konstatirt worden, daß die Mehrheit der verbündeten Regie-
rungen es nicht für zweckmäßig erachten würde, dem Hoverbeckschen Antrage
so, wie er gestellt sei, zuzustimmen, es vielmehr für ratsam halte, bei Ge-
legenheit der Beratung des Antrags im Reichstag zu erklären, die verbündeten
Regierungen seien nicht abgeneigt, der Frage wegen gänzlicher Aufhebung der
Abgabe von Salz unter der Voraussetzung näher zu treten, daß an Stelle des
dadurch für das Reich erwachsenden Ausfalles an eigenen Einnahmen demselben
ein Ersatz in anderer Weise, als durch Erhöhung der Matrikularbeiträge, ge-
währt werde. Es würde eine besondere Kommission!) zu bilden sein, welche die
Frage zu prüfen und einen Plan für die an Stelle der Salzsteuer einzufüh-
renden anderen Reichssteuern so zeitig vorzulegen hätte, daß dem Reichstag bei
seinem nächsten Zusammentritte Vorlage gemacht werden könne. Die Mehrheit
des Bundesrats war mit der Abgabe einer Erklärung in diesem Sinne ein-
verstanden. 2)
Ueber die Dispositionen der Bundesregierungen verlautete folgendes: Für
die Aufhebung der Salzsteuer als einer besonders unpopulären Abgabe hatte
sich an erster Stelle Mecklenburg ausgesprochen. Freilich kannte man dort
bisher diese Steuer nicht und hatte sie erst mit dem Anschluß an den Zoll-
verein überkommen. Man wollte sie daher auch so schnell als möglich wieder
los sein. Dagegen wollten die süddeutschen Staaten nichts von Ermäßigung
1) Ueber die Zusammensetzung der Kommission und die hierbei leitenden Gesichts-
punkte vgl. die „National-Zeitung“ Nr. 306 vom 4. Juli 1872; über die Strömungen
innerhalb der Kommission, Nr. 388 vom 21. August 1872, Nr. 528 vom 10. November
1872; Vorschläge wegen Erhöhung der Tabaksteuer, Nr. 29 vom 18. Januar 1873 und
Nr. 75 vom 14. Februar 1873.
2) Die dementsprechend abgegebene Erklärung Delbrücks in der Sitzung des Reichs-
tags vom 1. Mai 1872 findet sich in der „Provinzial-Korrespondenz“ Nr. 19 vom
8. Mai 1872.
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. II. 20