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nicht für kompetent gehalten, hier zu entscheiden, indem dem Bundesrat nirgends
die Aufgabe zugewiesen sei, über richterliche Urteile irgend welche maßgebenden
Entscheidungen oder gar eine Abänderung richterlicher Entscheidung zu fällen,
vielmehr würde er in diesem Falle nur wegen Amtsmißbrauchs angerufen
werden können, was nicht geschehen sei.
Auf die an den Reichskanzler gerichtete Petition der Genossenschaft drama—
tischer Autoren und Komponisten wegen Staatshülfe zur Kontrolle der
öffentlichen Aufführungen dramatischer rc. Werke erfolgte eine
abschlägige Antwort, da eine solche Staatshilfe Sache der einzelnen Regierungen
sei. Auf den Abschluß von Verträgen zwischen dem Deutschen Reich und aus-
wärtigen Staaten über den gegenseitigen Schutz der Rechte an literarischen
Erzeugnissen und Werken der Kunst werde bei nächster Gelegenheit Bedacht
genommen werden. Die Gründung einer deutschen Theaterakademie könne
nicht in Aussicht genommen werden. i) ·
13. Rüchblich.
Wenn eine Zeit lang scheinen mochte, als sei die Kraft und Freudigkeit gemein-
amen Schaffens zwischen Bundesrat und Reichstag etwas erlahmt, so war das
Schlußergebnis doch ein günstiges. Mit ganz wenigen Ausnahmen (Beamtengesetz,
Rechnungshof) fanden alle Vorlagen der Regierung erwünscht Erledigung. Hart am
Schlusse der Reichstagssession gewährte der Reichstag dem Bundesrat noch eine
wirksame Vollmacht in Bezug auf den Kampfgegenkirchliche Uebergriffe (Jesuitengesetz).
1) Von sonstigen Bundesratsverhandlungen sind noch zu erwähnen: Verlängerung der
Diktaturperiode für Elsaß-Lothringen, „National--Zeitung“ Nr. 256 vom 5. Juni 1872,
Nr. 264 vom 9. Juni 1872; Maßregeln gegen die Reblaus, Nr. 71 vom 12. Februar 1873,
Nr. 588 vom 15. Dezember 1872; Inkrafttreten der Pharmacopoea germanica, Nr. 218
vom 12. Mai 1872, Nr. 437 vom 18. September 1872; Verzicht Schwedens auf die Spitz-
bergischen Inseln, Nr. 571 vom 5. Dezember 1872; Unterstützung der Monumenta Germaniae,
Nr. 298 vom 29. Juni 1872; Stellungnahme zu einer Eingabe des Herzogs von Arenberg,
Nr. 77 vom 15. Februar 1873; Herausgabe des Centralblattes für das Deutsche Reich,
Nr. 1 vom 1. Januar 1873; Verhandlungen mit Rußland wegen Sicherstellung und Regu-
lirung der Hinterlassenschaften deutscher, im russischen Reiche sterbender Staatsangehörigen,
Nr. 166 vom 10. April 1872; Erbauung eines deutschen Hospitals in Konstantinopel,
Nr. 300 vom 30. Juni 1872; Feststellung der Kosten des Reichs für die Beteiligung an
der Wiener Weltausstellung, Nr. 142 vom 24. März 1872, Nr. 558 vom 28. November 1872;
Regelung des Durchtransports Ausgewiesener durch das Reich, Nr. 588 vom 15. Dezember
1872; Abschluß einer Uebereinkunft mit Dänemark wegen Unterstützung Hülfsbedürftiger und
Uebernahme Auszuweisender, Nr. 12 vom 8. Januar 1873; Ermittlung der Viehhaltung in
den deutschen Bundesstaaten, Nr. 445 vom 23. September 1872; Beschwerde des Strelitzer
Magistrats wegen Zulassung des israelitischen Senators Sanders zum Schulvorstande,
Nr. 206 vom 4. Mai 1872 und Nr. 23 vom 15. Januar 1873; Anerkennung von auswärtigen
Aktiengesellschaften, Nr. 276 vom 16. Juni 1872.