Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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der anderen Minister sicher ist und ein Widerspruch von mir hinsichtlich der 
Reservatrechte nach Art und Umfang nur die Sache hemmen und schließlich dem 
Konflikt darüber die in mir vertretene Militärkonvention zum Opfer fallen konnte. 
Meine Aufgabe muß sein, sie unter Dach zu bringen, dann ist für uns das 
nationale Band fest geknüpft und die Weiterentwicklung gesichert. 
Am Abend des 8. November kamen endlich die von Roon am 25. Oktober 
mir zugesagten Nachweise, verzögert durch die Kapitulation von Metz und Krank- 
sein Roons, und ich stellte darauf in der Nacht meinen Entwurf der Militär- 
konvention vollends fertig auf. Er hatte davon auszugehen, daß ich als 
bevollmächtigter Minister des Königs von Württemberg demselben als Bundes- 
genossen des Königs von Preußen in dem nationalen Krieg gegen Frankreich 
nicht „schlechtere Bedingungen“ für seinen Eintritt in den neuen Deutschen Bund 
auferlegen kann, als dem König von Sachsen nach Königgrätz gewährt worden 
sind. Sonst ist es mit unserer Militärkonvention aus und wir fallen den Bayern 
in die Hände, wenn die Leute in Stuttgart dem König leichten Spiels sagen 
können, er sei von seinem Kriegsminister schlechter behandelt worden als der 
König von Sachsen von Bismarck. 
Hiernach bestimmt mein Konventionsentwurf, daß die Königlich württem- 
bergischen Truppen als Teil des deutschen Bundesheeres ein Armeecorps nach 
preußischen Normen mit eigenen Fahnen und Feldzeichen in selbständiger Ver- 
waltung unter dem Oberbefehl Sr. Majestät des Königs von Preußen als 
Bundesfeldherrn bilden, welchem sie den Gehorsam im Fahneneid schwören. Die 
Ernennung, Beförderung, Versetzung u. s. w. der Offiziere und Beamten des 
Königlich württembergischen Armeecorps geschieht durch Se. Majestät den 
König von Württemberg, diejenige des kommandierenden Generals nach vor- 
gängiger Zustimmung Sr. Majestät des Königs von Preußen als Bundes- 
feldderrn. Se. Majestät der König von Württemberg genießt als Chef seiner 
Truppen die ihm Allerhöchst zustehenden Rechte und Ehren und übt die ent- 
sprechenden gerichtsherrlichen Befugnisse aus. 
Diesen Konventionsentwurf sandte ich am 9. November je an Bismarck 
und an Roon vertraulich zur Einsicht und Aeußerung. Am andern Morgen 
kam Delbrück, um mir die Zustimmung beider zu dem Entwurf auszusprechen, 
und daß sie im Fall weitergehender Forderungen der Militärpartei zu mir stehen 
werden. Darauf teilte ich den Entwurf Mittnacht mit. 
So waxr jetzt alles fertig zum Abschluß der Verträge, und die Schlußkonferenz 
zur Unterzeichnung wurde auf den 11. November mittags 1 Uhr anberaumt. 
Mittnacht verlangte Aufschub bis zum 12., damit er die Militärkonvention noch 
in Erwägung ziehen könne. Es geschah. Da kam nachmittags das Telegramm 
aus Stuttgart, welches ungefähr besagte: Se. Majestät befehlen, daß, ehe 
ohne die Bayern abgeschlossen wird, Bericht erstattet und ausdrückliche Erlaubnis 
eingeholt werden muß, keinesfalls darf anders verfahren werden. Ich sagte
	        
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