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und sein Verhältnis zum Fürsten Bismarck entsprach durchaus der bundestreuen
und bundesfreundlichen Gesinnung seines Souveräns; an der Heidelberger
Konferenz zur Vorbereitung der Zoll= und Finanzreform hat er teilgenommen.
5. Sachsen-Coburg und Gotba.
Staatsminister Freiherr v. Seebach.)
Aus dem Briefwechsel desselben mit seiner Tochter Wanda v. Koethe:
Gotha, den 22. März 1873.
An Frau Wanda v. Koethe.
„Mit meinem Landtag, das heißt mit seiner Finanzkommission, habe ich
vorgestern lange zu verhandeln gehabt, bin aber jetzt noch ebenso wenig als vorher
darüber im klaren, ob sich die Majorität in den wichtigeren Fragen auf die
Seite der Regierung stellen wird. Ohne Kampf und ohne Aerger wird es
sicher nicht abgehen. In einigen Punkten scheint mir sogar Herr Berlek ent—
schiedene Opposition machen zu wollen. Eine angenehme Ueberraschung habe
ich aber darin gehabt, daß ich jetzt, nachdem die Vorarbeiten für die Etats-
aufstellung beendigt sind, sehe, daß wir mit unseren Finanzen doch nicht so
schlecht stehen, als ich fürchtete. Ein Defizit springt freilich immer noch heraus,
es hält sich aber doch in ziemlich mäßigen Grenzen."
*
Gotha, den 15. April 1873.
An Frau Wanda v. Koethe.
„Das prächtige Osterwetter hätte mich wohl etwas nach auswärts verlocken
können; ich habe aber vorgezogen, mir ein ganz absonderliches Vergnügen zu
machen, und vier Tage hart und fest gesessen, um zu versuchen, ob es möglich
sein werde, auf der Basis des Morchutschen Antrags, durch dessen Annahme
studiren. Im Oktober 1844 bestand er die erste, im Oktober 1847 die zweite und im
November 1850 die dritte juristische Prüfung; vom 1. Dezember 1850 an war er interimistischer
Staatsanwalt am Kreisgericht Sonneberg, von wo aus er im Dezember 1851 als Hülfs-
arbeiter in das Staatsministerium berufen wurde. Am 10. Mai 1852 wurde Giseke
Regierungsassessor, am 17. Dezember 1856 Regierungsrat und am 15. August 1857 —
zunächst provisorisch — Vorstand der Abteilung des Innern im Herzoglichen Staatsministerium.
Im Februar 1858 wurde ihm diese Stelle definitiv unter Ernennung zum Staatsrat über-
tragen. Am 21. Februar 1870 wurde ihm weiter die Abteilung der Finanzen übertragen
und am 2. April 1870 wurde er Geheimer Staatsrat. Am 8. Oktober 1873 erfolgte
seine Ernennung zum Staatsminister und Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat
Excellenz unter Belassung der Stelle des Vorstands der Abteilung der Finanzen und unter
Uebertragung der Geschäfte für die Angelegenheiten des Herzoglichen Hauses und der
auswärtigen Angelegenheiten. Aus Anlaß des fünfundzwanzigjährigen Dienstjubiläums als
verantwortliches Mitglied des Staatsministeriums — 15. August 1882 — erfolgte die Er-
hebung Gisekes in den Freiherrnstand. 21. Februar 1890 Eintritt in den Ruhestand.
1) Vgl. oben S. 282.