Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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nehmern genommen, hatte zu der Ueberzeugung geführt, daß den hervorgetretenen 
Uebelständen zum Teil auch durch Aenderung der geltenden Gesetzgebung begegnet 
werden könne. Der Reichskanzler legte infolge dessen dem Bundesrat den 
Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung einiger 
Bestimmungen der Gewerbeordnung nebst Motiven zur Beschluß- 
fassung vor. Der Gesetzentwurf sollte den hervorgetretenen Bedürfnissen abhelfen, 
indem er im ersten Artikel die Behörden und das Verfahren in gewerblichen 
Streitigkeiten regelte und im zweiten Artikel die Strafbestimmungen der Gewerbe- 
ordnung in der angedeuteten Richtung vervollständigte, sowie gleichzeitig die 
Bestimmungen über die Anwendbarkeit der Vorschriften der Gewerbeordnung 
auf das Bergwesen den hervorgetretenen Bedürfnissen entsprechend modifizirte. 1) 
Im Anschlusse hieran legte Fürst Bismarck als Minister des Auswärtigen im 
Auftrage der preußischen Regierung dem Bundesrat den Entwurf eines 
Gesetzes, betreffend die Bestrafung der Kontraktbrüchigkeit 
der land= und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber und Arbeit- 
nehmer zur verfassungsmäßigen Zustimmung vor. Der Entwurf lautete 
in seinem einzigen Paragraphen: „Die im zweiten Artikel des Gesetzes, 
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung vor- 
gesehenen Strafen finden auch da Anwendung, wo die mit Strafen be- 
drohten Handlungen gegen land= und forstwirtschaftliche Arbeitgeber oder Arbeit- 
nehmer (8 153 daselbst) bezüglich von denselben (§ 153 a) begangen werden. 
Auf das ländliche Gesinde und die Hausoffizianten findet dieses Gesetz keine 
Anwendung.“ 
In der vereinigten Sitzung des Handels= und des Justizausschusses des 
Bundesrats wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung einiger Be- 
stimmungen der Gewerbeordnung, mit nur wenigen Modifikationen?) 
genehmigt. 
Nur dieser (nicht auch der vorgenannte) Entwurf gelangte an den Reichs- 
tag (18. Juni 1873, Reichstagsdrucksache Nr. 198, I. Legislaturperiode, 
IV. Session) ohne aber daselbst durchberaten zu werden. Die Vorlage wird 
uns in der nächsten Session des Bundesrats aufs neue beschäftigen. 3) 
1) Die Motive zu dieser Bundesrats-Vorlage findet man in der „Norddeutschen 
Allgemeinen Zeitung“ Nr. 134 vom 12. Juni 1873. 
2) Aufgezählt in der „National-Zeitung“ Nr. 278 vom 18. Juni 1873. Bei dem 
Bundesrat eingereichter Protest gegen die Gewerbeordnungs-Novelle, Nr. 292 vom 
26. Juni 1873. 
3) Anträge des Reichskanzlers, betreffend die Abänderung der Prüfungsvorschriften 
für Apotheker, „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 141 vom 20. Juni 1873; betreffend 
die Freizügigkeit derselben, Nr. 269 vom 18. November 1873; betreffend die gegenseitige 
Beistandleistung der Gemeinden zum Zwecke der vorläufigen Vollstreckung ihrer auf Grund 
des § 10 der Gewerbeordnung ergehenden Entscheidungen, „National-Zeitung“ Nr. 459 
vom 2. Oktober 1873; betreffend den Abschluß einer Uebereinkunft zwischen dem Deutschen
	        
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