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lagen nähere Aufklärungen dem Ausschusse noch nicht vor, weshalb eine bezüg-
liche Beschlußnahme auszusetzen war.!“)
Die von der Königlich preußischen Regierung mitgeteilten Uebersichten der
in Preußen vorhandenen, von ihr zurzeit als den Jesuiten im Sinne des
Reichsgesetzes vom 4. Juli 1872 verwandt nicht angesehenen 17 männlichen
und 50 weiblichen Orden und ordensähnlichen Kongregationen gaben für jetzt
nur zu dem Wunsche Anlaß, daß nach dem gleichen Schema und mit gleicher
Ausführlichkeit auch seitens der Regierung der anderen Bundesstaaten, in deren
Gebieten sich Orden oder ordensähnliche Kongregationen befinden, entsprechende
Uebersichten unter Beifügung der Statuten mitgeteilt werden möchten. Erst
darnach werde der Ausschuß in der Lage sein, über die Stellung auch dieser
Orden zum Reichsgesetze sich auszusprechen.
Der Bericht gelangte zu dem Antrage: Der Bundesrat wolle behufs
weiterer Ausführung des Reichsgesetzes vom 4. Juli 1872, betreffend den Orden
der Gesellschaft Jesu, beschließen, daß nachfolgende Genossenschaften:
1. Die Kongregation der Redemptoristen, 2. die Kongregation der Lazaristen,
3. die Kongregation der Priester vom heiligen Geiste und 4. die Gesellschaft
vom heiligen Herzen Jesu, als im Sinne des gedachten Reichsgesetzes mit dem
Orden der Gesellschaft Jesu verwandt anzusehen seien und demzufolge die in
der Bekanntmachung vom 5. Juli 1872, betreffend die Ausführung des Gesetzes
über den Orden der Gesellschaft Jesu, erlassenen Vorschriften auch auf die vor-
genannten Genossenschaften mit der Maßgabe Anwendung zu finden haben, daß
Niederlassungen dieser Genossenschaften spätestens binnen sechs Monaten vom
Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses an aufzulösen sind. Der Ausschuß
beantragte ferner den Beschluß, die Bundesregierungen sowie bezüglich Elsaß-
1) Die „Voce della Verita“ gab ihren Lesern von der in dem Bundesrat des
Deutschen Reiches verhandelten Vorlage über die weitere Ausführung des Jefuiten-
gesetzes in folgender Form Kenntnis: „Das gottlose preußische Gesetz gegen die Jesuiten
spricht von analogen Kongregationen und der Gesellschaft Jesu affiliirten Orden. Wir
haben uns beinahe den Kopf zerbrochen, um zu begreifen, was für Kongregationen das
sein möchten, weil die Jesuiten bekanntermaßen (sic) keine Kongregation haben, die man
ihnen analog oder affiliirt bezeichnen könnte. Endlich hat der Jude Lasker“ heraus-
gebracht, daß es die Redemptoristen oder Liguorianer sind, die Lazaristen oder Missions-=
priester, die Kongregation vom heiligen Geist (das ist aber ein frommer Verein) und die
Gesellschaft vom heiligen Herzen Jesu. Das ist aber so lächerlich, daß nicht einmal die
„Spenersche" und die „Allgemeine Augsburger Zeitung“ daran glauben wollen."“
Der Bischof von Limburg (R.-B. Nassau) reichte dem Bundesrat eine Eingabe
ein, betreffend die geistlichen Orden der Redemptoristen und der Väter vom heiligen Geiste,
welche der Bundesrat einem Ausschusse zur Berichterstattung überwies. Derselbe Kirchen-
fürst hatte nach dem „D. W.“ „an die preußischen Bischöfe ein Rundschreiben gerichtet,
worin er dieselben aufforderte, den Katholiken den Eid auf die Verfassung zu ver-
bieten, da die neuen kirchenpolitischen Gesetze gegen das Dogma der Autonomie der Kirche
sündigten. Dieses Verbot sollte schon vor Publikation der Gesetze erlassen werden.“