Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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lagen nähere Aufklärungen dem Ausschusse noch nicht vor, weshalb eine bezüg- 
liche Beschlußnahme auszusetzen war.!“) 
Die von der Königlich preußischen Regierung mitgeteilten Uebersichten der 
in Preußen vorhandenen, von ihr zurzeit als den Jesuiten im Sinne des 
Reichsgesetzes vom 4. Juli 1872 verwandt nicht angesehenen 17 männlichen 
und 50 weiblichen Orden und ordensähnlichen Kongregationen gaben für jetzt 
nur zu dem Wunsche Anlaß, daß nach dem gleichen Schema und mit gleicher 
Ausführlichkeit auch seitens der Regierung der anderen Bundesstaaten, in deren 
Gebieten sich Orden oder ordensähnliche Kongregationen befinden, entsprechende 
Uebersichten unter Beifügung der Statuten mitgeteilt werden möchten. Erst 
darnach werde der Ausschuß in der Lage sein, über die Stellung auch dieser 
Orden zum Reichsgesetze sich auszusprechen. 
Der Bericht gelangte zu dem Antrage: Der Bundesrat wolle behufs 
weiterer Ausführung des Reichsgesetzes vom 4. Juli 1872, betreffend den Orden 
der Gesellschaft Jesu, beschließen, daß nachfolgende Genossenschaften: 
1. Die Kongregation der Redemptoristen, 2. die Kongregation der Lazaristen, 
3. die Kongregation der Priester vom heiligen Geiste und 4. die Gesellschaft 
vom heiligen Herzen Jesu, als im Sinne des gedachten Reichsgesetzes mit dem 
Orden der Gesellschaft Jesu verwandt anzusehen seien und demzufolge die in 
der Bekanntmachung vom 5. Juli 1872, betreffend die Ausführung des Gesetzes 
über den Orden der Gesellschaft Jesu, erlassenen Vorschriften auch auf die vor- 
genannten Genossenschaften mit der Maßgabe Anwendung zu finden haben, daß 
Niederlassungen dieser Genossenschaften spätestens binnen sechs Monaten vom 
Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses an aufzulösen sind. Der Ausschuß 
beantragte ferner den Beschluß, die Bundesregierungen sowie bezüglich Elsaß- 
1) Die „Voce della Verita“ gab ihren Lesern von der in dem Bundesrat des 
Deutschen Reiches verhandelten Vorlage über die weitere Ausführung des Jefuiten- 
gesetzes in folgender Form Kenntnis: „Das gottlose preußische Gesetz gegen die Jesuiten 
spricht von analogen Kongregationen und der Gesellschaft Jesu affiliirten Orden. Wir 
haben uns beinahe den Kopf zerbrochen, um zu begreifen, was für Kongregationen das 
sein möchten, weil die Jesuiten bekanntermaßen (sic) keine Kongregation haben, die man 
ihnen analog oder affiliirt bezeichnen könnte. Endlich hat der Jude Lasker“ heraus- 
gebracht, daß es die Redemptoristen oder Liguorianer sind, die Lazaristen oder Missions-= 
priester, die Kongregation vom heiligen Geist (das ist aber ein frommer Verein) und die 
Gesellschaft vom heiligen Herzen Jesu. Das ist aber so lächerlich, daß nicht einmal die 
„Spenersche" und die „Allgemeine Augsburger Zeitung“ daran glauben wollen."“ 
Der Bischof von Limburg (R.-B. Nassau) reichte dem Bundesrat eine Eingabe 
ein, betreffend die geistlichen Orden der Redemptoristen und der Väter vom heiligen Geiste, 
welche der Bundesrat einem Ausschusse zur Berichterstattung überwies. Derselbe Kirchen- 
fürst hatte nach dem „D. W.“ „an die preußischen Bischöfe ein Rundschreiben gerichtet, 
worin er dieselben aufforderte, den Katholiken den Eid auf die Verfassung zu ver- 
bieten, da die neuen kirchenpolitischen Gesetze gegen das Dogma der Autonomie der Kirche 
sündigten. Dieses Verbot sollte schon vor Publikation der Gesetze erlassen werden.“
	        
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