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in besonderem Maße geeignet erscheint, den Bestrebungen des im Deutschen
Reiche aufgehobenen Jesuitenordens eine Zufluchtsstätte zu gewähren.
4. Die Gesellschaft vom heiligen Herzen Jesu (du Sacré-Coeur).
In Betreff der weiblichen Orden ist ebensowohl von denjenigen, welche
lediglich der Ascese gewidmet sind, als denjenigen, welche sich vorzugsweise
mit Werken der Barmherzigkeit (Armen-, Krankenpflege u. s. w.) befassen, von
vorneherein abgesehen worden. Wenn auch bei ihrer Thätigkeit die Verbreitung
von Anschauungen, welche dem Jesuitenorden entlehnt sind, nicht ausgeschlossen
bleiben mag, so ist doch eine derartige Einwirkung in engere Kreise gewiesen und
trägt daher an und für sich nicht den Charakter besonderer Gemeingefährlichkeit.
Insoweit aber die Erziehung und der Unterricht der weiblichen Jugend den
Zweck der Verbindung bildet, erscheinen auch weibliche Orden zur Verfolgung
der Tendenzen des Jesuitenordens besonders geeignet, weil ihre Einwirkung
auf Personen gerichtet ist, welche wegen ihres Alters schädlichen Einflüssen leicht
zugänglich sind. Es liegt auf der Hand, daß der Staat gerade an der Er-
ziehung der weiblichen Jugend mit Rücksicht auf das künftige Familienleben
ein erhebliches Interesse besitzt. Für die Frage nach der Verwandtschaft mit
den Jesuiten kommen daher diejenigen religiösen Frauen-Genossenschaften, welche
Unterrichtszwecke verfolgen, wesentlich in Betracht, und es müssen diejenigen,
welche den Jesuiten als Werkzeuge dienen und namentlich von ihnen beherrscht
oder geleitet werden, wegen ihrer Gemeinschädlichkeit den Jesuiten an die Seite
gestellt werden.
Von diesem Gesichtspunkte aus mußte die Gesellschaft vom heiligen
Herzen Jesu (du Sacré-Coeur) vor allem in Betracht kommen.
Zu Anfang dieses Jahrhunderts in Frankreich gestiftet, verbreitete sich
dieselbe nach der Schweiz, Italien, Polen, Belgien, Deutschland, England und
Nordamerika. Sie hat in Preußen eine Niederlassung, verbunden mit Noviziat
uud Pensionat, in der Vorstadt Ueberwasser bei Münster und ein Pensionat
nebst Armenschule zu Oberwilda bei Posen. Außerdem befinden sich Nieder-
lassungen in Kintzheim (Ober-Elsaß) und in Montigny bei Metz.
Amtlich ist berichtet, daß der Orden direkt von den Jesuiten gestiftet sei
und von dem Pariser Mutterhause aus, an dessen Spitze die General-Oberin
steht, durch die Jesuiten geleitet werde. Die Dames du Sacré-Coeur seien
unter den Frauenorden die eigentlichen Jesuitinnen und ständen hinter den
Jesuiten nicht zurück in Verfolgung der am weitesten gehenden Zwecke dieses
Ordens; sie seien ebenso gefährlich wie dieser, durch Abtötung aller Gefühle
für Eltern und Vaterland, durch Vergötterung des Papstes und Frankreichs.
Die Gehorsamspflicht der Gesellschaft ist diejenige des Jesuitenordens.
In den Vorgesetzten sollen sie die Person Jesu Christi erkennen und deren
Befehle, Ansichten und Reprimanden, als erhielten sie dieselben unmittelbar von
Jefus Christus, entgegennehmen. Eine Einschränkung des Gehorsams durch
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. II. 24