Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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in besonderem Maße geeignet erscheint, den Bestrebungen des im Deutschen 
Reiche aufgehobenen Jesuitenordens eine Zufluchtsstätte zu gewähren. 
4. Die Gesellschaft vom heiligen Herzen Jesu (du Sacré-Coeur). 
In Betreff der weiblichen Orden ist ebensowohl von denjenigen, welche 
lediglich der Ascese gewidmet sind, als denjenigen, welche sich vorzugsweise 
mit Werken der Barmherzigkeit (Armen-, Krankenpflege u. s. w.) befassen, von 
vorneherein abgesehen worden. Wenn auch bei ihrer Thätigkeit die Verbreitung 
von Anschauungen, welche dem Jesuitenorden entlehnt sind, nicht ausgeschlossen 
bleiben mag, so ist doch eine derartige Einwirkung in engere Kreise gewiesen und 
trägt daher an und für sich nicht den Charakter besonderer Gemeingefährlichkeit. 
Insoweit aber die Erziehung und der Unterricht der weiblichen Jugend den 
Zweck der Verbindung bildet, erscheinen auch weibliche Orden zur Verfolgung 
der Tendenzen des Jesuitenordens besonders geeignet, weil ihre Einwirkung 
auf Personen gerichtet ist, welche wegen ihres Alters schädlichen Einflüssen leicht 
zugänglich sind. Es liegt auf der Hand, daß der Staat gerade an der Er- 
ziehung der weiblichen Jugend mit Rücksicht auf das künftige Familienleben 
ein erhebliches Interesse besitzt. Für die Frage nach der Verwandtschaft mit 
den Jesuiten kommen daher diejenigen religiösen Frauen-Genossenschaften, welche 
Unterrichtszwecke verfolgen, wesentlich in Betracht, und es müssen diejenigen, 
welche den Jesuiten als Werkzeuge dienen und namentlich von ihnen beherrscht 
oder geleitet werden, wegen ihrer Gemeinschädlichkeit den Jesuiten an die Seite 
gestellt werden. 
Von diesem Gesichtspunkte aus mußte die Gesellschaft vom heiligen 
Herzen Jesu (du Sacré-Coeur) vor allem in Betracht kommen. 
Zu Anfang dieses Jahrhunderts in Frankreich gestiftet, verbreitete sich 
dieselbe nach der Schweiz, Italien, Polen, Belgien, Deutschland, England und 
Nordamerika. Sie hat in Preußen eine Niederlassung, verbunden mit Noviziat 
uud Pensionat, in der Vorstadt Ueberwasser bei Münster und ein Pensionat 
nebst Armenschule zu Oberwilda bei Posen. Außerdem befinden sich Nieder- 
lassungen in Kintzheim (Ober-Elsaß) und in Montigny bei Metz. 
Amtlich ist berichtet, daß der Orden direkt von den Jesuiten gestiftet sei 
und von dem Pariser Mutterhause aus, an dessen Spitze die General-Oberin 
steht, durch die Jesuiten geleitet werde. Die Dames du Sacré-Coeur seien 
unter den Frauenorden die eigentlichen Jesuitinnen und ständen hinter den 
Jesuiten nicht zurück in Verfolgung der am weitesten gehenden Zwecke dieses 
Ordens; sie seien ebenso gefährlich wie dieser, durch Abtötung aller Gefühle 
für Eltern und Vaterland, durch Vergötterung des Papstes und Frankreichs. 
Die Gehorsamspflicht der Gesellschaft ist diejenige des Jesuitenordens. 
In den Vorgesetzten sollen sie die Person Jesu Christi erkennen und deren 
Befehle, Ansichten und Reprimanden, als erhielten sie dieselben unmittelbar von 
Jefus Christus, entgegennehmen. Eine Einschränkung des Gehorsams durch 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. II. 24
	        
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