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Der günstige Abschluß wurde den Abgeordneten durch folgendes Schreiben
bekannt gegeben:
Berlin, den 22. Dezember 1873.
Infolge der vom Bundesrat getroffenen Einleitungen werden die Herren
Abgeordneten zum Reichstag während der Dauer der Session, sowie acht Tage
vor Beginn und nach Schluß der letzteren auf sämtlichen deutschen Staats- und
Privateisenbahnen in beliebiger Wagenklasse und nach allen Richtungen mit ihrem
Gepäck bis einschließlich 50 Pfund frei befördert werden. Diese Beförderung
erfolgt auf Grund einer vom Reichskanzler-Amt ausgestellten Legitimationskarte,
welche jedem der Herren Abgeordneten rechtzeitig zugestellt werden wird.
Der Reichskanzler.
Fürst v. Bismarck.
Errichtung eines provisorischen und definitiven Reichs-
tagsgebäudes. Nachdem in Betreff mehrerer zur Herstellung eines Reichs-
tagsgebäudes vorzugsweise geeigneter Grundstücke Ermittlungen darüber angestellt
worden waren, machte sich die zu diesem Zweck vom Reichstag und Bundesrat
eingesetzte Kommission dahin schlüssig, daß der Grund und Boden des Krollschen
Etablissements nebst dem erforderlichen angrenzenden Terrain als die geeignetste
Stelle für die Errichtung des Reichstagsgebäudes anzusehen sei. Da der
Bundesrat und Reichstag sich die endgiltige Entscheidung über die Erwerbung
des Grund und Bodens für das Reichstagsgebäude vorbehalten hatten, so
übermittelte der Reichskanzler beiden Körperschaften eine Vorlage, welche ihnen
unter Darlegung der näheren Verhältnisse eine Beschlußnahme hierüber an-
heimstellte.
Bekanntlich verwarf demnächst der Reichskag das Krollsche Lokal als Bau-
platz, welchem Beschlusse auch der Bundesrat beitrat, indem er gleichzeitig eine
Kommission beauftragte, möglichst schnell neue Vorschläge zu machen.
Die würdige Herstellung eines neuen Reichstagsgebäudes leitete Bismarck
im Juni 1873 durch folgenden an den Bundesrat gerichteten Antrag ein: Bei
den Verhandlungen der Kommission für die Vorbereitungen zur Herstellung des
Reichstagsgebäudes ist der Plan angeregt worden, zur Deckung der durch diesen
Bau, einschließlich der Erwerbung des Bauplatzes, entstehenden Kosten einen
Betrag von etwa 8 bis 10 Millionen Thalern aus der französischen Kriegs-
kostenentschädigung zu reserviren. Da sich nicht verkennen läßt, daß es wünschens-
wert sein würde, zur Bestreitung der beträchtlichen außerordentlichen Ausgaben
für Herstellung des Reichstagsgebäudes außerordentliche Einnahmen flüssig zu
machen, und die Errichtung eines würdigen Gebäudes für den Deutschen Reichs-
Schröder-Lippstadt auch im preußischen Abgeordnetenhause zur Sprache. Vergl. die
„National-Zeitung“ Nr. 544 vom 21. November 1873, Nr. 546 vom 22. November 1873
und 561 vom 2. Dezember 1873.