Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

— 384 — 
tag unzweifelhaft ein Unternehmen ist, welches die Bedeutung des letzten Krieges 
für die nationale Entwicklung Deutschlands in besonders entsprechender Weise 
zur äußeren Darstellung zu bringen bestimmt ist, so scheint es gerechtfertigt, die 
Kosten des Reichstagsgebäudes auf die französische Kriegskostenentschädigung 
anzuweisen. Eventuell würde der Bedarf, welcher vorläufig zu 10 Millionen 
Thalern angenommen werden könnte, aus den durch Artikel VI des Gesetzes 
vom 8. Juli 1872 einstweilen reservirten eineinhalb Milliarden der Kriegskosten- 
entschädigung zu entnehmen sein. 
Durch Gesetz vom 8. Juli 1873 (Reichs-Gesetz9l. S. 21) wurde aus 
dem erwähnten Fonds für Errichtung des Reichstagsgebäudes die Summe von 
8 Millionen Thalern bewilligt. 
In der Sitzung vom 10. Juni 1873 beschloß der Bundesrat endlich, 
aus den Ueberschüssen der Einnahmen des Jahres 1872 eine Summe von 
75.000 Thalern flüssig zu machen zum Ausbau des provisorischen Reichstags- 
gebäudes. Bezüglich des letzteren war es unabweisbar notwendig, Räume zu 
schaffen, um den Mitgliedern des Bundesrats und Reichstags den Aufenthalt 
erträglicher zu machen. 
Termin für den Zusammentritt des Reichstags. In der 
Sitzung des Bundesrats vom 5. Juli 1873 kam die Resolution des Reichs- 
tags in Betreff des Termins für den Zusammentritt desselben zur Verhandlung. 
Der Vorsitzende teilte mit, daß im Schoße der Ausschüsse für die Verfassung. 
und die Geschäftsordnung eine Besprechung darüber stattgefunden und sich dabei 
über die Zweckmäßigkeit, ob der Reichstag im Oktober oder zu Anfang Januar 
zur ordentlichen Session berufen werde, eine Meinungsverschiedenheit heraus- 
gestellt habe. Doch habe die Mehrheit sich für den Oktobertermin ausgesprochen. 
Bei der darauf folgenden Stimmabgabe erklärte Bayern sich für die Monate 
Januar und Februar, Sachsen gab auch diesem Termin den Vorzug, erklärte 
sich jedoch auch mit der Wahl eines andern Termins einverstanden. Württem- 
berg stellte die Wahl zwischen Oktober und Januar frei, sprach aber den Wunsch 
aus, daß, wenn die Entscheidung für eine Berufung im Januar getroffen würde, 
die Berufung in den ersten Tagen des Januar erfolge, um die Landtagsarbeiten 
rechtzeitig beginnen zu können. Baden hatte auch nichts gegen die Wahl eines 
der beiden Termine einzuwenden, wünschte aber gleich wie Sachsen baldige Ent- 
scheidung. Mecklenburg endlich erklärte, daß hoher Wert darauf zu legen sei, 
daß die ordentliche Session des Reichstags nicht in die drei letzten Monate des. 
Jahres falle. Die übrigen Vertreter der Regierungen waren noch ohne In- 
struktion und wurde deshalb beschlossen, die Regierungen, soweit sie über die 
Angelegenheit nach Vorstehendem eine Erklärung noch nicht abgegeben hätten, 
zu ersuchen, sich über die Frage im Wege der Korrespondenz gegen das Reichs- 
kanzler-Amt zu äußern.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.