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sich aber nur in der Form des Monopols oder des den inländischen Tabakbau
gänzlich verbietenden englischen Systems oder aber in Form einer Handel und
Verkehr auf das äußerste schädigenden Fabrikatsteuer erreichen. Von den beiden
letzten Formen sei ohne weiteres abzusehen; auch die Einführung des Tabak-
monopols, so hohe Erträge dadurch immerhin erzielt würden, sei schon durch
die ganze finanzielle Lage des Deutschen Reiches ausgeschlossen, wozu als be-
stärkendes Moment die Rücksicht auf eine im lebhaften Fortschritt begriffene
Tabakfabrikation in Deutschland trete, deren Existenz das Monopol zum großen
Teil vernichten würde. Die Ausschüsse hielten den Gedanken des Tabak-
monopols überall nur gerechtfertigt in Zeiten großer Kalamitäten und Geldnot
und deshalb die gegenwärtige Zeitlage in Deutschland hierfür um so weniger
geeignet, als auch die öffentliche Meinung dieser Art der Veranlagung der
Tabaksteuer völlig abgeneigt sei. Die Ausschüsse erkannten deshalb in ihrer
Mehrheit, daß die Steuerkommission den einzig möglichen Weg für die höhere
Besteuerung des Tabaks eingeschlagen, wenn sie auf der einen Seite eine Er-
höhung des Eingangszolles für Tabak und Tabakfabrikate, auf der andern
Seite eine entsprechende Steigerung der Steuer von inländischem Tabak, jedoch
in der Form einer Ertragssteuer, in Vorschlag gebracht hatte.
Die ihnen zur Entscheidung vorliegende Frage präzisirten die Ausschüsse
hiernach dahin: „Ist die in der Vorlage vorgeschlagene Besteuerung des Tabaks
geeignet, die Salzsteuer, wenn auch nur teilweise, zu ersetzen?“ Bei Erörterung
dieser Frage wurde aus den statistischen Ermittlungen konstatirt, daß die Salz-
steuer den Kopf der Bevölkerung mit 9 Sgr. belastet, daß mithin eine Familie
von 5 Köpfen 1 Thaler 15 Sgr. Salzsteuer zu zahlen hat, während dagegen
die vorgeschlagene Tabaksteuer einen Raucher bei einem nur gering angeschlagenen
durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1000 Cigarren oder 15 Pfund Tabak
mit 1 Thlr. 12 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr. höher als bisher trifft, so daß
eine Familie von 5 Köpfen, vorausgesetzt, daß nur ein Glied derselben raucht,
in der erhöhten Tabaksteuer eine gleich hohe Steuer zu zahlen haben würde,
als dieselbe bisher an Salzsteuer gezahlt hat. Es war nun zu Gunsten der
Aufhebung der Salzsteuer hervorgehoben, daß diese jeden Kopf der Bevölkerung
mit absoluter Notwendigkeit treffe, während dagegen die Tabaksteuer nur die
männliche Bevölkerung belastet und immer nur einen Gegenstand des Genusses
besteuere, dem jeder entsagen könne. Dagegen wurde indessen von der Ausschuß-
mehrheit bemerkt, daß der Tabak namentlich bei den unbemittelten Schichten der
Bevölkerung zu einem wirklichen, durch Gewohnheit eingebürgerten Bedürfnis
geworden sei. Der Tabakgenuß helfe körperliche Anstrengung und Entbehrung
leichter ertragen und überwinden; einen Beweis dafür lieferten die Erfahrungen
des jüngsten Krieges, in welchem die Militärverwaltungen den Tabak in die
Reihe der dem Soldaten täglich zu liefernden Lebensmittel mit voller Berechtigung
aufgenommen hätten. Wolle man aber auch in thesi dem Tabak die Eigenschaft