Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Entwurf in der durch die Ausschüsse festgestellten Fassung anzunehmen, in den 
zu erlassenden Ausführungsbestimmungen eine Vorschrift für den Fall zu treffen, 
daß Kompetenzstreitigkeiten unter den Strandämtern verschiedener Staaten ent- 
stehen und durch die beteiligten Regierungen nicht zum Austrag gebracht werden 
sollten, und den Reichskanzler zu ersuchen, nach erfolgter Publikation der 
Strandungsordnung eine Vereinbarung auch mit der Königlich großbritannischen 
Regierung dahin zu erwirken, daß auf der Insel Helgoland (einschließlich 
der Düne) Bestimmungen, welche der deutschen Strandungsordnung analog sind, 
zur Anwendung kommen. Die Angelegenheit gelangte erst im folgenden Jahre 
zu gesetzlicher Erledigung. 
Errichtung einer Zentralstelle für Meereskunde. Am 22. De- 
zember 1873 beantragte der Reichskanzler bei dem Bundesrat die Gründung 
einer deutschen Zentralstelle für Meereskunde und Sturmwarnung im Interesse 
der Seeschiffahrt. ) Dieselbe sollte in Hamburg ihren Sitz haben, 1875 ins 
Leben treten und von der Kaiserlichen Admiralität geleitet werden. Zur Durch- 
führung des dargelegten Plans beantragte der Reichskanzler: a) als einmalige 
Ausgabe für Organisation der Anstalt 65 000 Mark, b) als wiederkehrende 
ordentliche Ausgabe für die Unterhaltung derselben 50 550 Mark auf den 
Haushaltsetat des Deutschen Reichs für das Jahr 1875 zu bringen. Der 
Bundesrat beschloß die Einführung des für die Seefahrt wichtigen Institutes. 
Ein Schreiben des Reichskanzlers an den Bundesrat vom 3. Juli 1873 
(Nr. 143 der Drucks.) bezog sich auf die Modifikationen der Vorschriften 
über die Statistik der Seeschiffahrt. 2) 
9. Reichs-Kriegswesen. 
Reichs-Militärgesetz. Am 14. April 1873 legte der Reichskanzler 
dem Bundesrat den Entwurf eines Reichs-Militärgesetzes vor, welcher die ver- 
schiedenen, diese weitschichtige Materie betreffenden Anordnungen, Instruktionen 
u. s. w. zusammenfaßte, um sie sozusagen zu kodifiziren. 3) 
1) In Kohls Regesten nicht erwähnt. 
2) Das von Delbrück in Vertretung des Kanzlers gezeichnete, in Kohls Bismarck- 
Regesten nicht erwähnte Schreiben findet sich in der S. 304 (Note) erwähnten Quelle. 
Vorlage des Reichskanzlers an den Bundesrat, betreffend den Gesetzentwurf über die 
Registrirung und Bezeichnung der Kauffahrteischiffe, s. „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ 
Nr. 81 vom 5. April 1873. Im Bundesrat hatten sich Zweifel erhoben, ob die deutsche 
Seewarte in Hamburg wohl den Opfern gemäß, welche sie der Reichskasse auferlegt, 
eingerichtet und verwaltet sei. Das Reichskanzler-Amt setzte daher eine Untersuchungs- 
kommission ein. Näheres darüber in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ Nr. 142 
vom 21. Juni 1873. 
3) In Kohls Bismarck-Regesten ist das obige Datum unerwähnt. Der Wortlaut der 
Bundesratsvorlage findet sich in der „National-Zeitung“ Nr. 183, 184, 185 vom 20., 21. 
und 22. April 1873.
	        
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