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waren, solches auch für die Zukunft zu geschehen habe, und daß vorbehalten
bleibe, seinerzeit die Frage der Ueberweisung dieser Eisenbahnen an das Reichs—
land Elsaß-Lothringen gegen entsprechenden Ersatz der aufgewendeten Kosten in
Erwägung zu nehmen.
Der badische Bevollmächtigte gab im wesentlichen in Uebereinstimmung mit
der Erklärung des mecklenburgischen Bevollmächtigten im Bundesrat folgende
Bemerkung zu Protokoll: „Er finde es kaum zu rechtfertigen, einem einzelnen
Lande auf Reichskosten ein Bahnnetz herzustellen, wie solches kein anderes
Bundesland besitze, ohne die militärischen Interessen und die Rentabilität der
betreffenden Linien genauer ins Auge zu fassen. Auch andere Länder müßten
die Erbauung mancher Bahnlinien zurückstellen, weil, so erwünscht sie dem
Verkehr gewisser Gegenden sein würden, die finanziellen Erwägungen den Aus-
schlag zu geben hätten. Es sei zu befürchten, daß diese Erwägungen noch
mehr in den Hintergrund gedrängt würden durch den Umstand, daß die Mittel
aus der französischen Kriegsentschädigung zu schöpfen seien, welche letztere für
die Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehe. Er befinde sich hiernach in der
Lage, bei der Spezialberatung sich gegen einzelne der vorgeschlagenen Linien
ablehnend zu verhalten.“
In einer Sitzung des Bundesrats stand der Gesetzentwurf, betreffend die
Entscheidung der Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den
Verwaltungsbehörden in Elsaß-Lothringen zur Verhandlung. Bei Be—
ratung des ersten Paragraphen ergab sich jedoch, daß die Versammlung in ihrer
Mehrheit der in Aussicht genommenen Einsetzung eines aus Mitgliedern des Reichs-
Oberhandelsgerichts und des Bundesrats zu bildenden Gerichtshofes zuzustimmen
nicht geneigt war. Es wurde deshalb die Entscheidung der Frage, welches Organ
mit der Entscheidung der Kompetenzkonflikte zu betrauen sein werde, sowie die
weitere Beratung der Vorlage für eine spätere Zeit ausgesetzt. )
1) Reichskanzlervorlagen von Gesetzentwürfen beziehungsweise Bundesratsverhand-
lungen, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, „National-Zeitung“ Nr. 575
vom 10. Dezember 1873, die Vormundschaftsverwaltung, Nr. 183 vom 20. April 1873,
die Einführung der preußischen Militärstrafgerichtsordnung, Nr. 294 vom 27. Juni 1873,
die Aufnahme von Anleihen, Nr. 279 vom 19. Juni 1873, das Notariat und die Notariats-
gebühren, Nr. 579 vom 12. Dezember 1873, vier kleinere Gesetzentwürfe, Nr. 446 vom
25. September 1873, die Kompetenzkonflikte, Nr. 133 vom 20. März 1873, Nr. 320 vom
12. Juli 1873, das Haftpflichtgesetz, Nr. 484 vom 13. Oktober 1873, den Haushaltsetat
für 1873, Nr. 143 vom 26. März 1873, Nr. 263 und 264 vom 10. Juni 1873, Nr. 268
vom 12. Juni 1873, Nr. 273 vom 15. Juni 1873 (nach Schultheß' Vorlage Bismarcks
vom 24. März 1873, in Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt), die außergerichtlichen
Teilungen und die gerichtlichen Verkäufe von Liegenschaften, Nr. 251 vom 10. Mai 187)3,
die Kautionen der Beamten, „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 215 vom 16. September
1873, Nr. 249 vom 25. Oktober 1873, die Wiedereinführung der Ehescheidung, „Nord-