Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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waren, solches auch für die Zukunft zu geschehen habe, und daß vorbehalten 
bleibe, seinerzeit die Frage der Ueberweisung dieser Eisenbahnen an das Reichs— 
land Elsaß-Lothringen gegen entsprechenden Ersatz der aufgewendeten Kosten in 
Erwägung zu nehmen. 
Der badische Bevollmächtigte gab im wesentlichen in Uebereinstimmung mit 
der Erklärung des mecklenburgischen Bevollmächtigten im Bundesrat folgende 
Bemerkung zu Protokoll: „Er finde es kaum zu rechtfertigen, einem einzelnen 
Lande auf Reichskosten ein Bahnnetz herzustellen, wie solches kein anderes 
Bundesland besitze, ohne die militärischen Interessen und die Rentabilität der 
betreffenden Linien genauer ins Auge zu fassen. Auch andere Länder müßten 
die Erbauung mancher Bahnlinien zurückstellen, weil, so erwünscht sie dem 
Verkehr gewisser Gegenden sein würden, die finanziellen Erwägungen den Aus- 
schlag zu geben hätten. Es sei zu befürchten, daß diese Erwägungen noch 
mehr in den Hintergrund gedrängt würden durch den Umstand, daß die Mittel 
aus der französischen Kriegsentschädigung zu schöpfen seien, welche letztere für 
die Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehe. Er befinde sich hiernach in der 
Lage, bei der Spezialberatung sich gegen einzelne der vorgeschlagenen Linien 
ablehnend zu verhalten.“ 
In einer Sitzung des Bundesrats stand der Gesetzentwurf, betreffend die 
Entscheidung der Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den 
Verwaltungsbehörden in Elsaß-Lothringen zur Verhandlung. Bei Be— 
ratung des ersten Paragraphen ergab sich jedoch, daß die Versammlung in ihrer 
Mehrheit der in Aussicht genommenen Einsetzung eines aus Mitgliedern des Reichs- 
Oberhandelsgerichts und des Bundesrats zu bildenden Gerichtshofes zuzustimmen 
nicht geneigt war. Es wurde deshalb die Entscheidung der Frage, welches Organ 
mit der Entscheidung der Kompetenzkonflikte zu betrauen sein werde, sowie die 
weitere Beratung der Vorlage für eine spätere Zeit ausgesetzt. ) 
1) Reichskanzlervorlagen von Gesetzentwürfen beziehungsweise Bundesratsverhand- 
lungen, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, „National-Zeitung“ Nr. 575 
vom 10. Dezember 1873, die Vormundschaftsverwaltung, Nr. 183 vom 20. April 1873, 
die Einführung der preußischen Militärstrafgerichtsordnung, Nr. 294 vom 27. Juni 1873, 
die Aufnahme von Anleihen, Nr. 279 vom 19. Juni 1873, das Notariat und die Notariats- 
gebühren, Nr. 579 vom 12. Dezember 1873, vier kleinere Gesetzentwürfe, Nr. 446 vom 
25. September 1873, die Kompetenzkonflikte, Nr. 133 vom 20. März 1873, Nr. 320 vom 
12. Juli 1873, das Haftpflichtgesetz, Nr. 484 vom 13. Oktober 1873, den Haushaltsetat 
für 1873, Nr. 143 vom 26. März 1873, Nr. 263 und 264 vom 10. Juni 1873, Nr. 268 
vom 12. Juni 1873, Nr. 273 vom 15. Juni 1873 (nach Schultheß' Vorlage Bismarcks 
vom 24. März 1873, in Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt), die außergerichtlichen 
Teilungen und die gerichtlichen Verkäufe von Liegenschaften, Nr. 251 vom 10. Mai 187)3, 
die Kautionen der Beamten, „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 215 vom 16. September 
1873, Nr. 249 vom 25. Oktober 1873, die Wiedereinführung der Ehescheidung, „Nord-
	        
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