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Eingabe des Herzogs von Arenberg um Schut seiner Pri—
vilegien. Der Herzog von Arenberg hatte sich auf internationale Verträge,
das heißt die Wiener Kongreßakte und die Wiener Bundesakte, berufen, um
der preußischen Regierung das Recht zu bestreiten, auf dem Wege der Gesetz-
gebung die ihm zustehende standesherrliche Gerichtsbarkeit und obrigkeitliche Ver-
waltung in dem Herzogtum Arenberg-Meppen zu beschränken.
Der Justizausschuß (Referent Krüger) schlug vor, den Antrag abzuweisen,
und zwar in Erwägung, daß der auf Artikel 32 der Wiener Kongreßakte und
Artikel 14 der vormaligen Bundesakte gestützte Antrag auf Erlaß einer In-
hibitorialverfügung gegen die Königlich preußische Regierung zum Zwecke der
Sistirung des von dieser behufs Regelung der Rechtsverhältnisse des Petenten
eingeleiteten legislativen Verfahrens für begründet nicht erachtet werden
kann, weil der Artikel 14 der Bundesakte, durch welchen die erwähnte Bestim-
mung der Wiener Kongreßakte erst ihre nähere Begrenzung erhalten hat, einen
integrirenden Teil des Bundesvertrags bildete, der durch die Ereignisse des
Jahres 1866 aufgelöst ist und dessen Auflösung von allen Paciscenten, zu
denen die deutschen Standesherren nicht gehört haben, anerkannt ist; — und
weil mit Grund nicht behauptet werden kann, daß die durch den gedachten
Artikel 14 und die darauf bezüglichen Bestimmungen des Artikels 63 der
Wiener Schlußakte herbeigeführte Beschränkung der Souveränität der Bundes-
glieder für die einzelnen Bundesregierungen noch fortbesteht, nachdem der Ver-
trag, durch den sie gegründet wurde, aufgelöst ist. 1) Der Bundesrat schloß sich
diesem Votum an.2)
Ausstellung in Philadelphia. Die Regierung der Vereinigten
Staaten hatte das Deutsche Reich zur Teilnahme an einer internationalen Aus-
stellung von Erzeugnissen der Künste und der Industrie sowie des Land= und
Bergbaues eingeladen, welche im Jahre 1876 in Philadelphia zur Säkular-
feier der Unabhängigkeitserklärung veranstaltet werden sollte. Der Reichskanzler
brachte dem Bundesrat die Annahme der Einladung und die seitens der ameri-
kanischen Regierung reglementsmäßig erforderte Einsetzung einer eigenen Kom-
mission für die Ausstellung sowie die Bestallung eines Bevollmächtigten derselben
in Philadelphia in Vorschlag.
Infolge davon beantragte der Ausschuß für Handel und Verkehr, der
Bundesrat wolle: 1. die Annahme der von der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika an das Deutsche Reich gerichteten Einladung zur Teil-
nahme an einer internationalen Ausstellung von Erzeugnissen der Künste und
der Industrie sowie des Land= und Bergbaues, welche im Jahre 1876 zwischen
1) Ausführlicher ist das Krügersche Referat mitgeteilt in der „National-Zeitung“
Nr. 97 vom 27. Februar 1873.
2) „National-Zeitung“ Nr. 580 vom 12. Dezember 1873.