Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Berechnungen für Versicherungen, die er für die Behörde machte, veranlaßten 
seinen Eintritt in die Verwaltung. Daß er es, ohne Jurist zu sein, zu der 
verantwortlichen Stellung eines Bevollmächtigten zum Bundesrat gebracht hat, 
ist wohl der deutlichste Beweis seiner hervorragenden Begabung. Er war das 
Gegenteil eines Strebers. Bescheidenheit, Pflichttreue und unermüdliche Arbeits- 
lust waren seine hauptsächlichsten Charaktereigenschaften. 
Mit besonderer Hingebung arbeitete er an der Einführung des Zivilstands- 
gesetzes, von dem Wunsch beseelt, etwaige Nachteile, welche das neue Gesetz mit 
sich bringen könnte, für Mecklenburg möglichst zu vermeiden. 
Dem Zollbundesrat gehörte Dippe nur ein Jahr (1868) an und erstattete 
dort nur zwei Vorträge (über die Volkszählung von 1864 und die Jahres- 
abrechnungen über Zölle und Rübensteuer). Mit Bismarck führte er am 
28. April 1868 nach dem Galadiner ein „heiteres Gespräch über Kaffee“ und 
sodann mit dem Prinzen Karl über den Rotwein, den die Mecklenburger so 
lange viel zu billig im Vergleich mit anderen deutschen Brüdern getrunken 
hätten. 
Tegationsrat Lothar Bucher 1) 
fungirte als Protokollführer nur in der Sitzung vom 2., 3., 9., 18., 27. März, 
21. April, G., 14., 16., 19., 22., 28. Mai, 11., 23., 27. Juni und 8. Juli 1868. 
Anhang. 
Mit Dank erkenne ich an, daß während des Druckes des ersten Bandes 
dieses Werkes mir über die daselbst bereits behandelten Bevollmächtigten zum 
Bundesrat, die demnächst auch dem Zollbundesrat angehörten, noch mehrfache 
Mitteilungen zugegangen sind, welche hier eingereiht werden mögen. 
Sessen. 
Staatsminister Hofmann. 
ek. Bd. I. S. 70. 
Am 28. Mai 1869 kam der Fall zum erstenmal vor, daß ein Mitglied 
des Bundesrats, gestützt auf § 9 der Bundesverfassung, seine von der Majorität 
der statistischen Kommission. Am 19. Februar 1883 erfolgte seine Ernennung zum Ge- 
beimen Ministerialrat. Wegen zunehmenden Alters und Kränklichkeit erbat Dippe nach 
mehr als fünfzigjähriger öffentlicher bezw. vierundvierzigjähriger Thätigkeit in Mecklenburg 
die Entlassung aus seiner dienstlichen Stellung, die ihm am 1. Oktober 1886 bewilligt 
wurde. Dippe war Mitglied mehrerer gelehrten Gesellschaften und ein thätiger Mitarbeiter 
des Archivs für Landeskunde. 
1) ef. Bd. I. S. 118.
	        
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