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Staatsminister v. Larisch.
ef. Bd. I. S. 288 ff.
Nachstehend lasse ich noch eine nachträglich mir anvertraute zusammen-
hängende Niederschrift über denselben folgen, welche, wenn ich mich nicht täusche,
für ein dem Minister v. Seebach bei seinem Ausscheiden aus dem Bundesrat
gewidmetes oder zu widmendes Album bestimmt war.
Karl August Alfred v. Larisch wurde am 17. November 1819 als drittes
unter sieben Kindern seinen Eltern, dem Landes= und Kreisdeputirten, da-
mals Hauptmann, später Major, Karl v. Larisch und der Ida geborenen
v. Stammer aus dem Hause Görlsdorf-Weßdorf zu Kümmritz bei Luckau in
der Niederlausitz, geboren.
Von Ostern 1830 bis 1837 besuchte er das Gymnasium zu Luckau und
bezog dann mit dem Zeugnis der Reife zunächst die Universität Bonn und
nach Verlauf eines Jahres die Universität Berlin, um sich den juristischen und
kameralistischen Studien zu widmen. Neben den Vorlesungen in diesen Fach-
wissenschaften hörte er mit Vorliebe auch solche philosophischer, geschichtlicher und
theologischer Kapazitäten. ·
Zu Ostern 1840 bestand er beim Kammergericht zu Berlin das erste und,
nach Absolvirung der Auskultatur bei dem königlichen Stadtgericht zu Potsdam,
im Frühjahr 1842 das zweite juristische Referendariats = Examen. Alsdann
trat er in das Verwaltungsressort über, erhielt seine weitere praktische Aus-
bildung bei der königlichen Regierung zu Potsdam und wurde im Frühjahr
1846 nach bestandener Staatsprüfung zum Regierungsassessor ernannt und
als solcher der Regierung zu Coblenz überwiesen. Nachdem er bei dieser Be-
hörde vom Spätsommer 1846 bis zum Beginn des Jahres 1848 vorzugsweise
im Kommunaldepartement beschäftigt worden, trat er als Hilfsarbeiter zu dem
dortigen Oberpräsidium zur Bearbeitung der Preß= und sonstigen politischen
Angelegenheiten über und wurde im September desselben Jahres in gleicher
Eigenschaft in das Ministerium des Innern berufen. Nach Wiederherstellung
geregelter Verhältnisse im Dezember desselben Jahres erbat und erhielt er die
kommissarische Verwaltung des Landratsamtes im Kreise Zeitz, Provinz Sachsen,
welches Amt ihm 1850 definitiv übertragen wurde. Hier verheiratete er sich
mit Fräulein Marie v. Wolffersdorff, Tochter eines benachbarten, im Kreise
Zeitz sowie im Königreich und Großherzogtum Sachsen angesessenen Gutsbesitzers.
Seine von der Stadtverordnetenversammlung zu Zeitz beschlossene Wahl zum
Oberbürgermeister dieser Stadt fand wegen Kollision mit dem Landratsamt
nicht die ministerielle Bestätigung.
Am Schluß des Jahres 1852 wurde ihm vom Staatsminister v. Manteuffel
der Antrag gestellt, die Stelle eines dirigirenden Ministers im Herzogtum
Sachsen-Altenburg zu übernehmen. Anfänglich ablehnend, gab er schließlich dem