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Beratung über die allgemeinen Fragen lebhaft beteiligte, insbesondere bei den
preußischen Bevollmächtigten freundliches Entgegenkommen. Das Ergebnis be—
züglich der Postüberschüsse waren die im Artikel 52 der Verfassung getroffenen
Bestimmungen, wonach die Ueberschüsse nach dem für die Jahre 1861 bis 1865
ermittelten Prozentsatze während der ersten acht Jahre den einzelnen Staaten
gutgerechnet werden sollten; den Hansestädten freilich nur zur Hälfte, indem
die andere Hälfte zur Herstellung normaler Posteinrichtungen in den Städten
bestimmt wurde.
Wie sehr es dem Grafen Bismarck darauf ankam, den aus den Beratungen
der Regierungsbevollmächtigten hervorgegangenen Entwurf der Bundesverfassung
als das Werk der Gesamtheit aller Verbündeten erscheinen zu lassen, erhellt
daraus, daß Bismarcks Mitarbeiter, Herr v. Savigny, wiederholt und mit
Nachdruck die Bevollmächtigten selbst der kleineren Regierungen, so auch Curtius,
aufforderte, an der Vertretung des Verfassungsentwurfes im Reichstag teilzu-
nehmen und bei der Beschlußfassung über die Abänderungsanträge des Reichs-
tags mitzuwirken. Den Regierungsbevollmächtigten ist die Annahme der auf
Kompromissen beruhenden letzten Reichstagsbeschlüsse vielfach nicht leicht ge-
worden. Nach der Finalabstimmung des Reichstags am 16. April äußerte
Bismarck sich Curtius gegenüber: 1) „Es ist wohl nur zu wahrscheinlich, daß das
Jahr 1872 uns wieder den Militärkonflikt bringen werde, allein wir können
deshalb nicht das ganze Werk aufs Spiel setzen."
Nachdem es sich als wünschenswert ergeben hatte, die Verhältnisse der
Militärkontingente der kleineren Staaten zu ordnen, war vom preußischen
Kriegsministerium am 7. April 1867 zunächst bei Lübeck und Bremen der
Abschluß einer Militärkonvention über die Vereinigung der Kontingente mit der
preußischen Armee angeregt worden. Beide Hansestädte gingen bereitwillig auf
den Gedanken ein. Aber in Lübeck konnte man sich nicht verhehlen, daß die
Anforderungen für die ersten Einrichtungen eines nach preußischem Muster auf-
zustellenden Truppenkörpers, wie die jährliche Aufwendung von 225 Mark für
jeden Mann der zu stellenden Truppenzahl die finanziellen Kräfte der Hanse-
stadt übersteigen werde. Curtius, der mit den Verhandlungen über die
Militärkonvdention betraut wurde, wandte sich sofort in einer Note vom
23. April 1867 an den Grafen Bismarck mit dem Antrage, daß im Hinblicke
auf die bereits durch den Bundesbeschluß vom 17./31. März 1859 Lübeck ge-
währten Erleichterungen in der Stellung seines Kontingents der Uebergang
durch einen Nachlaß an den Zahlungen für die ersten Jahre zugestanden
werde. Graf Bismarck ließ durch Herrn v. Thile unterm 1. Mai?2) ant-
worten, „daß die königliche Regierung mit Rücksicht auf die in dem Schreiben
1) Auch dieses Gespräch Bismarcks ist in den Kohlschen Bismarck-Regesten nicht
erwähnt.
2) In Kohls Bismarck-Regesten nachzutragen.