Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Beratung über die allgemeinen Fragen lebhaft beteiligte, insbesondere bei den 
preußischen Bevollmächtigten freundliches Entgegenkommen. Das Ergebnis be— 
züglich der Postüberschüsse waren die im Artikel 52 der Verfassung getroffenen 
Bestimmungen, wonach die Ueberschüsse nach dem für die Jahre 1861 bis 1865 
ermittelten Prozentsatze während der ersten acht Jahre den einzelnen Staaten 
gutgerechnet werden sollten; den Hansestädten freilich nur zur Hälfte, indem 
die andere Hälfte zur Herstellung normaler Posteinrichtungen in den Städten 
bestimmt wurde. 
Wie sehr es dem Grafen Bismarck darauf ankam, den aus den Beratungen 
der Regierungsbevollmächtigten hervorgegangenen Entwurf der Bundesverfassung 
als das Werk der Gesamtheit aller Verbündeten erscheinen zu lassen, erhellt 
daraus, daß Bismarcks Mitarbeiter, Herr v. Savigny, wiederholt und mit 
Nachdruck die Bevollmächtigten selbst der kleineren Regierungen, so auch Curtius, 
aufforderte, an der Vertretung des Verfassungsentwurfes im Reichstag teilzu- 
nehmen und bei der Beschlußfassung über die Abänderungsanträge des Reichs- 
tags mitzuwirken. Den Regierungsbevollmächtigten ist die Annahme der auf 
Kompromissen beruhenden letzten Reichstagsbeschlüsse vielfach nicht leicht ge- 
worden. Nach der Finalabstimmung des Reichstags am 16. April äußerte 
Bismarck sich Curtius gegenüber: 1) „Es ist wohl nur zu wahrscheinlich, daß das 
Jahr 1872 uns wieder den Militärkonflikt bringen werde, allein wir können 
deshalb nicht das ganze Werk aufs Spiel setzen." 
Nachdem es sich als wünschenswert ergeben hatte, die Verhältnisse der 
Militärkontingente der kleineren Staaten zu ordnen, war vom preußischen 
Kriegsministerium am 7. April 1867 zunächst bei Lübeck und Bremen der 
Abschluß einer Militärkonvention über die Vereinigung der Kontingente mit der 
preußischen Armee angeregt worden. Beide Hansestädte gingen bereitwillig auf 
den Gedanken ein. Aber in Lübeck konnte man sich nicht verhehlen, daß die 
Anforderungen für die ersten Einrichtungen eines nach preußischem Muster auf- 
zustellenden Truppenkörpers, wie die jährliche Aufwendung von 225 Mark für 
jeden Mann der zu stellenden Truppenzahl die finanziellen Kräfte der Hanse- 
stadt übersteigen werde. Curtius, der mit den Verhandlungen über die 
Militärkonvdention betraut wurde, wandte sich sofort in einer Note vom 
23. April 1867 an den Grafen Bismarck mit dem Antrage, daß im Hinblicke 
auf die bereits durch den Bundesbeschluß vom 17./31. März 1859 Lübeck ge- 
währten Erleichterungen in der Stellung seines Kontingents der Uebergang 
durch einen Nachlaß an den Zahlungen für die ersten Jahre zugestanden 
werde. Graf Bismarck ließ durch Herrn v. Thile unterm 1. Mai?2) ant- 
worten, „daß die königliche Regierung mit Rücksicht auf die in dem Schreiben 
1) Auch dieses Gespräch Bismarcks ist in den Kohlschen Bismarck-Regesten nicht 
erwähnt. 
2) In Kohls Bismarck-Regesten nachzutragen.
	        
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