Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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dargelegten Verhältnisse sowie auf die bewährte bundesfreundliche Gesinnung 
Lübecks gern bereit sei, eine Konvention abzuschließen, durch welche der freien 
und Hansestadt Lübeck behufs Uebergangs in das Kriegswesen des Norddeutschen 
Bundes ähnliche Erleichterungen bewilligt werden, wie solche den Staaten der ehe- 
maligen Reserve-Infanterie-Division durch die Uebereinkunft vom 4. Februar d. J. 
zugestanden worden sind."“ 
Die in Aussicht genommene Vereinbarung ward bereits am 3. Mai 1867 
in Berlin vollzogen und dadurch die Vorbedingung für die Verhandlungen über 
eine Militärkonvention erfüllt, die, von dem Abteilungschef im Kriegsministerium, 
Oberstlieutenant v. Hartmann, und Curtius geführt, wegen der vielen dabei 
zu berücksichtigenden Einzelfragen und der verschiedenartigen Instanzen, welche die 
Angelegenheit zu durchlaufen hatte, erst am 27. Juni zum Abschluß gelangten. 
Im Jahre 1867 war eine kürzere Eisenbahnverbindung zwischen Berlin 
und Kiel über Hagenow, Mölln und Oldesloe in Aussicht genommen. In 
einer Unterredung, die Curtius am 19. Januar mit dem Grafen Bismarck 
hatte, 1) betonte letzterer wiederholt, daß die preußische Regierung eine Umgehung 
Lübecks in der von Kiel aus beabsichtigten Art nicht nur nicht gestatten, sondern 
stets den Gesichtspunkt der Gleichstellung der verbündeten Stadt Lübeck mit 
den Städten des eigenen Landes festhalten und darnach eintretenden Falles 
handeln werde. 
Während noch die Verhandlungen über die Bundesverfassung schwebten, 
benutzte Curtius die Zeit seines Berliner Aufenthaltes, um sich über das Für 
und Wider in der Frage eines Anschlusses Lübecks an den Zollverein klar zu 
werden und über die etwaigen Bedingungen eines Anschlusses mit den maß- 
gebenden Persönlichkeiten sich in Beziehung zu setzen. Damals stand nur fest, 
daß nach Artikel 31 des Verfassungsentwurfes die Hansestädte als Freihafen 
außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze bleiben sollten, bis sie ihren Einschluß 
in dieselbe beantragen würden. In der über diese Zollangelegenheit am 
19. Januar 1867 stattgehabten Unterredung äußerte sich Graf Bismarck 
Curtius gegenüber wie folgt: Allerdings würde Preußen auf den Anschluß der 
Hansestädte oder einer derselben in den Zollverein großen Wert legen und dazu 
in jeder Weise bereitwilligst die Hand bieten. Auf seine Unterstützung dürfe 
Lübeck unbedingt rechnen, namentlich auch bezüglich der Gewährung eines an- 
gemessenen Präzipuums; letzteres würde finanziell für Lübeck wohl sehr ins 
Gewicht fallen, und er gestehe offen, daß es ihm unklar sei, wie die Städte 
finanziell durchkommen könnten, wenn sie für Ausschluß aus dem Zollverein 
noch das Aversum bezahlen müßten, welches doch wohl dem Präzipuum einiger- 
maßen korrespondiren, also ihnen ebenso viel nehmen würde, als letzteres im 
Anschlußfalle ihnen geben werde. 
  
1) In Kohls Bismarck-Regesten nachzutragen.
	        
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