Vorwort.
Der coburg-gothaische Minister Freiherr v. Seebach bemerkt in einem an
seine Tochter gerichteten Briefe, in dem er auf die Verhandlungen des Zoll-
bundesrats zu sprechen kommt, dieselben seien „sehr langweilig“ gewesen. Das
war sicherlich keine Uebertreibung. Wie sollten auch die auf das Steuer-,
Zoll= und Handelsgebiet begrenzten trockenen, zum Teil ganz administrativen
Fragen großes Interesse darbieten?
Und da ich nun dem Leser nicht zumuten darf, mir auf ein langweiliges
Gebiet zu folgen, so will ich das ganze Arbeitsfeld so summarisch als nur
irgend möglich erledigen. Es wird dies um so mehr gestattet sein, als für
denjenigen, der sich darin vertiefen wird, die Möglichkeit in ausgedehntestem
Maße vorhanden ist.
Die Verhandlungen über den Zollbundesrat gehören nämlich jetzt schon
in ihrem ganzen Umfange der Oeffentlichkeit an, und dies hat in folgendem
seinen Grund.
Als die Bibliothek des Norddeutschen Reichstags zusammengestellt wurde,
gelangte von seiten des Reichstags an das Bundeskanzler-Amt das Ersuchen um
Ueberweisung eines Exemplars aller gedruckten Bundesratsverhandlungen. Dieses
generelle Gesuch lehnte Delbrück ab, dagegen bewilligte er der Bibliothek ein
Exemplar der Verhandlungen des Zollbundesrats, und zwar sowohl der Pro-
tokolle als der Drucksachen desselben. Der Grund für diese ausnahmsweise
Behandlung der Zollbundesratsverhandlungen bestand darin, daß Delbrück
erklärte, der Zollbundesrat sei die Succession der Generalkonferenzen des alten
Zollvereins, und da die hierüber gedruckten Verhandlungen den öffentlichen
Bibliotheken überwiesen worden waren, so liege keine Veranlassung vor, die
Zollbundesratssachen anders zu behandeln.