112 Fünftes Kapitel: Wochenblattspartei. Krimkrieg.
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Petersburg behufs Unterweisung des Thronfolgers ausgearbeitet
war, die in dem apokryphen, ungefähr um das Jahr 1810 in
Paris entstandenen, Testamente Peters des Großen niedergelegten
Grundzüge der russischen Politik auf die Gegenwart anwendet und
Rußland mit einer gegen alle Staaten gerichteten Minirarbeit zum
Zwecke der Weltherrschaft beschäftigt erscheinen läßt. Es ist mir
später mitgetheilt worden, daß dieses in die ausländische, nament-
lich die englische Presse übergegangene Elaborat von Constantin
Frantz geliefert war.
Während Goltz und seine Berliner Genossen ihre Sache mit
einem gewissen Geschick betrieben, von welchem der erwähnte Artikel
eine Probe ist, war Bunsen, Gesandter in London, so unvorsichtig,
im April 1854 dem Minister Manteuffel eine lange Denkschrift
einzusenden, welche die Herstellung Polens, die Ausdehnung Oest-
reichs bis in die Krim, die Versetzung der Ernestinischen Linie auf
den sächsischen Königsthron und dergleichen mehr forderte und die
Mitwirkung Preußens für dieses Programm empfahl. Gleichzeitig
hatte er nach Berlin gemeldet, die englische Regirung würde mit
der Erwerbung der Elbherzogthümer durch Preußen einverstanden
sein, wenn letztres sich den Westmächten anschließen wolle, und in
London hatte er zu verstehn gegeben, daß die preußische Regirung
dazu unter der bezeichneten Gegenleistung bereit sei!). Zu beiden Er-
klärungen war er nicht ermächtigt. Das war denn doch dem Könige,
als er dahinter kam, zu viel, so sehr er Bunsen liebte. Er ließ ihn
durch Manteuffel anweisen, einen langen Urlaub zu nehmen, der
dann in den Ruhestand überging. In der von der Familie heraus-
gegebenen Biographie Bunsen's ist jene Denkschrift, mit Weglassung
der ärgsten Stellen, aber ohne Andeutung von Lücken, abgedruckt
und die amtliche Correspondenz, die mit der Beurlaubung endigte,
in einseitiger Färbung wiedergegeben. Ein im Jahre 1882 in die
Presse gelangter Brief des Prinzen Albert an den Freiherrn von Stock-
1) Vgl. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reichs II 181.