146 Siebentes Kapitel: Unterwegs zwischen Frankfurt und Berlin.
der Erstere erklärte schon damals, vorauszusehn, daß unsre Wege
sich trennen und wir als Gegner enden würden. — In Ueberein—
stimmung habe ich mich in den wechselnden Phasen der conservativen
Fraction stets mit Below-Hohendorf und Alvensleben-Exxleben be-
funden.
Im Winter 1853 zu 1854 ließ mich der König wiederholt
kommen und hielt mich oft lang fest; ich verfiel dadurch äußer-
lich in die Kategorie der Streber, die am Sturze Manteuffel's
arbeiteten, den Prinzen von Preußen gegen seinen Bruder einzu-
nehmen, für sich Stellen oder wenigstens Aufträge herauszuschlagen
suchten und dann und wann von dem Könige als Rivalen Man-
teuffels cum spe succedendi behandelt wurden. Nachdem ich mehr-
mals von dem Könige gegen Manteuffel in der Weise ausgespielt
worden war, daß ich Gegenentwürfe von Depeschen zu machen
hatte, bat ich Gerlach, den ich in einem kleinen Vorzimmer neben
dem Cabinet des Königs in dem längs der Spree hinlaufenden
Flügel des Schlosses fand, mir die Erlaubniß zur Rückkehr nach
Frankfurt zu erwirken. Gerlach trat in das Cabinet und sprach,
der König rief: „Er soll in des Teufels Namen warten, bis ich
ihm befehle abzureisen !“ Als Gerlach herauskam, sagte ich lachend,
ich hätte den Bescheid schon. Ich blieb also noch eine Zeit lang
in Berlin. Als es endlich zur Abreise kam, hinterließ ich den
Entwurf eines eigenhändigen, von dem Könige an den Kaiser Franz
Joseph zu richtenden Schreibens, den ich auf Befehl Seiner Majestät
ausgearbeitet und den Manteuffel dem Könige vorzulegen über-
nommen hatte, nachdem er sich mit mir über den Inhalt ver-
ständigt haben würde. Der Schwerpunkt lag in dem Schlußsatze,
aber auch ohne diesen bildete der Entwurf ein abgerundetes Akten-
stück, freilich von wesentlich modificirter Tragweite. Ich bat den
Flügeladjutanten vom Dienst unter Mittheilung einer Abschrift
des Concepts, den König darauf aufmerksam zu machen, daß
der Schlußsatz das entscheidende Stück des Erlasses sei. Diese
Vorsichtsmaßregel war im Auswärtigen Amte nicht bekannt;