200 Neuntes Kapitel: Reisen. Regentschaft.
liche Spitze nothwendig sei; aus allen diesen Erwägungen gibt der
König dem zunächst zur Krone Berufenen den Befehl, das zu thun,
was für solchen Fall in der Landesverfassung vorgeschrieben ist.
Die Bestimmungen der letzteren, welche gerade in diesem Punkte
correct und monarchisch abgefaßt sind, werden demnächst zur An-
wendung gebracht und das, wenn auch nach der Erklärung des
Königs überflüssige, immerhin aber in der Verfassung mit gutem
Grunde vorgeschriebene Landtagsvotum wird eingeholt, aber streng
auf Beantwortung der Frage beschränkt: Ist die Einsetzung einer
Regentschaft nothwendig? mit andern Worten: Ist der König mit
genügendem Grund von den Geschäften entfernt? Wie man diese
Frage verneinen will, ist mir nicht ersichtlich; immerhin wird es
noch manche, namentlich formale Schwierigkeit zu überwinden geben.
Namentlich fehlt es für die in der Verfassung vorgesehene gemein-
schaftliche Sitzung an einer Geschäftsordnung. Diese wird man
improvisiren müssen, indessen hoffe ich doch, daß man in etwa
fünf Tagen mit der Beschlußfassung zu Stande sein wird, so daß
dann der Prinz den Eid leisten und die Versammlung schließen
können wird. Andre Vorlagen, namentlich solche, welche auf
Geldbewilligungen sich beziehen, werden natürlich für diese Sitzung
gar nicht beabsichtigt. Wenn Ihre Geschäfte es erlauben, so würde
ich wünschen, daß Sie Sich zum Landtage hier einfinden und wo-
möglich vor dessen Eröffnung hier sind. Ich höre von wunder-
baren Anträgen der äußersten Rechten, die man vielleicht im
allgemeinen Interesse, sowie in demjenigen dieser Herren ver-
hindern könnte.
Westphalens Entlassung gerade im gegenwärtigen Momente
ist mir sehr unerwünscht gewesen. Einmal schon hatte ich, als er
selbige verlangte, sie gehindert. Jetzt wollte der Prinz sie ihm aus
ganz freier Entschließung und ohne seinen Antrag ertheilen und
schickte mir ein darauf bezügliches Privatschreiben an Westphalen
mit dem Befehle, sofort die Ausfertigung vorzulegen. Ich that
letzteres indeß nicht, und sandte auch das eigenhändige Schreiben