286 Zwölftes Kapitel: Rückblick auf die preußische Politik.
Coupé, daß er die ihm nach der Situation zufallende Rolle mehr
vom Standpunkte des Offiziers auffaßte. Er fühlte sich bei dem
Porte-épée gefaßt und in der Lage eines Offiziers, der die Auf-
gabe hat, einen bestimmten Posten auf Tod und Leben zu be-
haupten, gleichviel, ob er darauf umkommt oder nicht. Damit war
er auf einen seinem ganzen Gedankengange vertrauten Weg gestellt
und fand in wenigen Minuten die Sicherheit wieder, um die er
in Baden gebracht worden war, und selbst seine Heiterkeit. Das
Leben für König und Vaterland einzusetzen, war die Pflicht des
preußischen Offiziers, um so mehr die des Königs, als des ersten
Offiziers im Lande. Sobald er seine Stellung unter dem Ge-
sichtspunkte der Offiziersehre betrachtete, hatte sie für ihn ebenso
wenig Bedenkliches, wie für jeden normalen preußischen Offizier die
instructionsmäßige Vertheidigung eines vielleicht verlornen Postens.
Er war der Sorge vor der „Manöverkritik“, welche von der öffent-
lichen Meinung, der Geschichte und der Gemalin an seinem poli-
tischen Manöver geübt werden könnte, überhoben. Er fühlte sich
ganz in der Aufgabe des ersten Offiziers der Preußischen Monarchie,
für den der Untergang im Dienste ein ehrenvoller Abschluß der
ihm gestellten Aufgabe ist. Der Beweis der Richtigkeit meiner Be-
urtheilung ergab sich daraus, daß der König, den ich in Jüterbogk
matt, niedergeschlagen und entmuthigt gefunden hatte, schon vor
der Ankunft in Berlin in eine heitere, man kann sagen, fröhliche
und kampflustige Stimmung gerieth, die sich den empfangenden
Ministern und Beamten gegenüber auf das Unzweideutigste er-
kennbar machte.
Wenn auch die abschreckenden geschichtlichen Reminiscenzen,
die man dem Könige in Baden als Beweise beschränkter Un-
geschicklichkeit vorgehalten hatte, auf unfre Verhältnisse nur eine
unehrliche oder phantastische Anwendung finden konnten, so
war unfre Situation doch ernst genug. Einzelne fortschrittliche
Zeitungen hofften, mich zum Besten des Staates Wolle spinnen zu
sehn, und am 17. Februar 1863 erklärte das Abgeordnetenhaus