Preußen als Großmacht. Dynastische Anhänglichkeit in Deutschland. 291
dynastische Beziehungen, auf denen die centrifugalen Elemente ur-
sprünglich beruhn. Es kommt nicht die Anhänglichkeit an schwäbische,
niedersächsische, thüringische Eigenthümlichkeit zur Hebung, sondern
die durch die Dynastien Braunschweig, Brabant, Wittelsbach zu
einem dynastischen Antheil an dem Körper der Nation gesonderten
Convolute der Herrschaft einer fürstlichen Familie. Der Zusammen-
hang des Königreichs Baiern beruht nicht nur auf dem bajuvari-
schen Stamme, wie er im Süden Baierns und in Oestreich vor-
handen ist, sondern der Augsburger Schwabe, der Pfälzer Alemanne
und der Mainfranke, sehr verschiedenen Geblüts, nennen sich mit
derselben Genugthuung Baiern, wie der Altbaier in München und
Landshut, lediglich weil sie mit den letztern durch die gemeinschaftliche
Dynastie seit drei Menschenaltern verbunden sind. Die am meisten
ausgeprägten Stammeseigenthümlichkeiten, die niederdeutsche, platt-
deutsche, sächsische, sind durch dynastische Einflüsse schärfer und
tiefer als die übrigen Stämme geschieden. Die deutsche Vater-
landsliebe bedarf eines Fürsten, auf den sich ihre Anhänglichkeit
concentrirt. Wenn man den Zustand fingirte, daß sämmtliche
deutsche Dynastien plötzlich beseitigt wären, so wäre nicht wahr-
scheinlich, daß das deutsche Nationalgefühl alle Deutschen in den
Frictionen europäischer Politik völkerrechtlich zusammenhalten würde,
auch nicht in der Form föderirter Hansestädte und Reichsdörfer.
Die Deutschen würden fester geschmiedeten Nationen zur Beute
fallen, wenn ihnen das Bindemittel verloren ginge, welches in dem
gemeinsamen Standesgefühl der Fürsten liegt.
Die geschichtlich am stärksten ausgeprägte Stammeseigen-
thümlichkeit in Deutschland ist wohl die preußische, und doch wird
Niemand die Frage mit Sicherheit beantworten können, ob der
staatliche Zusammenhang Preußens fortbestehn würde, wenn man
sich die Dynastie Hohenzollern und jede, die ihr rechtlich nach-
folgen könnte, verschwunden denkt. Ist es wohl sicher, daß der
östliche und der westliche Theil, daß Pommern, Hanoveraner,
Holsteiner und Schlesier, daß Aachen und Königsberg, im untrenn-