Nandbemerkungen zur Eingabe des Kronprinzen. 327
sondern zu seiner eignen Information und Vorbereitung auf seinen
künftigen Beruf von des Königs Majestät veranlaßt, den Sitzungen
beizuwohnen.
Seite 7. Der Versuch, die Maßregeln der Regirung zu
„neutralisiren“", wäre Kampf und Auflehnung gegen die Krone.
Seite 7. Gefährlicher als alle Angriffe der Demokratie und
alles „Nagen“ an den Wurzeln der Monarchie ist die Lockerung
der Bande, welche das Volk noch mit der Dynastie verbinden, durch
das Beispiel offen verkündeter Opposition des Thronerben, durch
die absichtliche Kundmachung der Uneinigkeit im Schoße der Dynastie.
Wenn der Sohn und der Thronerbe die Autorität des Vaters und
des Königs anficht, wem soll sie dann noch heilig sein? Wenn
dem Ehrgeize für die Zukunft eine Prämie dafür in Aussicht ge-
stellt ist, daß er in der Gegenwart vom Könige abfällt, so werden
jene Bande zum eignen Nachtheil des künftigen Königs gelockert,
und die Lähmung der Autorität der jetzigen Regirung wird eine
böse Saat für die zukünftige sein. Jede Regirung ist besser, als
eine in sich zwiespältige und gelähmte, und die Erschütterungen,
welche der jetzige Kronprinz hervorrufen kann, treffen die Fun-
damente des Gebäudes, in welchem er selbst künftig als König zu
wohnen hat.
Seite 7. Nach dem bisherigen verfassungsmäßigen Rechte
in Preußen regirt der König, und nicht die Minister. Nur die
Gesetzgebung, nicht die Regirung, ist mit den Kammern getheilt,
vor denen die Minister den König vertreten. Es ist also ganz
gesetzlich, wie vor der Verfassung, daß die Minister Diener des
Königs, und zwar die berufenen Rathgeber Sr. Majestät, aber
nicht die Regirer des Preußischen Staates sind. Das Preußische
Königthum steht auch nach der Verfassung noch nicht auf dem
Niveau des belgischen oder englischen, sondern bei uns regirt noch
der König persönlich, und befiehlt nach seinem Ermessen, so weit
nicht die Verfassung ein Andres bestimmt, und dies ist nur in
Betreff der Gesetzgebung der Fall.