Nandbemerkungen zur Eingabe des Kronprinzen. 320
Se. Majestät Sich der Pflicht entziehn, so viel als in menschlichen
Kräften steht, dafür zu thun, daß der Kronprinz die Geschäfte und
Gesetze des Landes kennen lerne? Ist es nicht ein gefährliches Ex-
periment, den künftigen König den Staatsangelegenheiten fremd
werden zu lassen, während das Wohl von Millionen darauf beruht,
daß Er mit denselben vertraut sei? S. K. H. beweist in, dem vor-
liegenden mémoire die Unbekanntschaft mit der Thatsache, daß die
Theilnahme des Kronprinzen an den conseils eine verantwort-
liche niemals ist, sondern nur eine informatorische, daß ein votum
von S. K. H. niemals verlangt werden kann. Auf dem Verkennen
dieses Umstandes beruht das ganze raisonnement. Wenn der Kron-
prinz mit den Staatsangelegenheiten vertrauter wäre, so könnte es
nicht geschehn, daß S. K. H. dem Könige mit Veröffentlichung der
conseil-Verhandlungen drohte, für den Fall, daß der König auf
die Wünsche Sr. K. H. nicht einginge; also mit einer Verletzung
der Gesetze, und obenein der Strafgesetze. Und das wenige Wochen,
nachdem S. K. H. selbst die Veröffentlichung des Briefwechsels mit
Sr. Majestät in sehr strengen Worten gerügt hat.
Seite 11. Der erwähnte Vorwurf ist allerdings für Jeder-
mann im Volke ein sehr nahe liegender; Niemand klagt S. K. H.
einer solchen Absicht an, aber wohl sagt man, daß Andre, welche
solche Absicht hegen, dieselbe durch die unbewußte Mitwirkung des
Kronprinzen zu verwirklichen hoffen, und daß ruchlose Attentate
jetzt mehr als früher ihren Urhebern die Aussicht auf einen System-
wechsel gewähren.
Seite 12. Das Verlangen, rechtzeitige Kenntniß von den
Vorlagen der Sitzungen zu haben, ist als ein begründetes jederzeit
erkannt worden, und wird stets erfüllt, ja der Wunsch ist häufig
laut geworden, daß S. K. H. die Hand dazu biete, genauer als
es bisher möglich war, au courant gehalten zu werden. Dazu
muß der Aufenthalt Sr. K. H. jederzeit bekannt und erreichbar,
der Kronprinz für die Minister persönlich zugänglich, und die Dis-
cretion gesichert sein. Besonders aber ist nöthig, daß die vor-